Ist das Schwararbeit?

2 Antworten

Du hast als Minderjährige/r nicht einmal etwas auf Ebay-Kleinanzeigen zu suchen.

Ansonsten ist das Thema eher zweischneidig .... das FA wird sich für diese eher geringfügige Tätigkeit kaum interessieren. Andererseits könntest Du eine selbstständige Tätigkeit ehedem nirgends anmelden.

Siehe unter .... Suchbegriff : Ratgeber/Detail/ Jugendarbeitsschutzgesetz

Neben dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinder­arbeits­schutz­ver­ordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

jap du nimmst ja für deine Dienste geld. und wenns 5 euro sind.