Ist das Betrug und Strafbar?
Hallo zusammen,
Ein privater Verkäufer hat mir auf ebay Kleinanzeigen ein Gerät per Nachnahme verkauft. Welches auf dem Markt einen Wert von c.a 1100€ da es die neueste Version ist.
Aber hat mir dann das alte Gerät zu gesendet welches vor paar Jahren schon rausgekommen ist.
Da ich per Nachnahme bestellt hab musste ich erst zahlen um das Paket öffnen zu können dann war es aber zu spät. Auf Anfrage meinte er aber das er alles komplett ausgeschlossen hat und ich die Beschreibung hätte richtig lesen müssen. Das stand im inserat:
"Irrtümer und Tippfehler vorbehalten.
Privatverkauf daher keine Garantie und Rücknahme.
Keine Garantie auf defekte bzw. falsche Teile.
Die Beschreibung und Titel dienen lediglich zur augenscheinlichen Beschreibung des Geräts und basieren nicht auf Tatsachen.
Privatverkauf daher keine Garantie und Rücknahme."
Seine Bankdaten habe ich ja, ist das strafbar und kann ich es zur Anzeige bringen?
5 Antworten
auf ebay Kleinanzeigen ein Gerät per Nachnahme
Finde den Fehler... Auf e-bay Kleinanzeigen immer nur bar gegen Abholung - alles andere kannst du dir sicher sein, dass es Betrug ist.
Du bist auf eine typische Betrugsmasche reingefallen. Solltest du auf jeden Fall zur Anzeige bringen - je mehr Anzeigen gegen einen Händler vorliegen, desto eher wird ermittelt. Dein Geld kannst du nur zivilrechtlich einklagen.
Die Beschreibung und Titel dienen lediglich zur augenscheinlichen Beschreibung des Geräts und basieren nicht auf Tatsachen.
Solche Texte sind natürlich Humbug. Die dienen nur dazu die Opfer abzuwehren und zu verunsichern. Natürlich kann man im "Kleingedruckten" nicht ausschließen, dass der Kunde keine Ansprüche hat wenn er offensichtlich vom Rest des Angebots getäuscht werden soll. Es kommt darauf an wie das gesamte Angebot aufgebaut ist. Wer im Titel, Kategorie, Bild, Beschreibung und Preis suggeriert, dass der Käufer einen ganz bestimmten Artikel bekommt, der muss auch genau diesen Artikel liefern - da kann man nicht einfach irgendwo einen Satz reinschreiben, dass es sich vielleicht doch um einen anderen Artikel handelt...
Also waren die Bilder vom alten Gerät?War der Titel irreführend oder eindeutig?Wenn in der Beschreibung nichts stand, wieso bist du dann vom neuen Gerät ausgegangen?Ein zu hoher Preis kann zwar auch zur Täuschung beitragen, aber wenn du dich allein auf den Preis stützt, dann müsste es schon sehr eindeutig sein. Zum Beispiel wenn die Verpackung des neuesten iPhones angeboten und als solche beschrieben wird, aber 700€ verlangt werden - weil man dann ganz klar nur die Käufer ansprechen wollte, die nicht merken, dass es sich nur um eine Verpackung handelt.
Auch wenn der Verkäufer alles mögliche ausgeschlossen hat hast du ein Anrecht darauf die gekaufte Ware zu bekommen.
Das er die Beschreibung von einem komplett falschen Gerät eingetippt hat ist kein Schreibfehler mehr. Und wenn er dir dann etwas falsches schickt hast du trotzdem das Recht auf die korrekte Ware und kannst selbstverständlich die falsche Lieferung wieder zurück schicken.
Ausschlaggebend ist immer das Foto.
Der Artikel, der auf den Fotos zu sehen ist, muss auch verkauft werden, egal was in der Beschreibung steht.
Wenn in Beschreibung und Bildern eindeutig das neuere Gerät zu erwarten war, dann kannst ohne Probleme anzeigen.
Da das recht offensichtlich kein Irrtum war, reden wir selbstverständlich über einen strafbaren Betrug sowie über die zivilrechtliche arglistige Täuschung.
Das ist ein Privatverkäufer und er hat auch auf den Bildern das alte Gerät eingestellt sowie das gelieferte.
Sie sind halt schwer voneinander zu unterscheiden und hab es auch nur schwer erkannt :/
Nur der Titel ist anders und in der Beschreibung steht auch nichts zum Gerät.
Er behauptet er hatte auf Amazon nachgeschaut wie viel es kostet und es so inseriert weil es auch so aussah.
Anscheinend wusste er selber nicht um welches Gerät es sich genau handelt.