Inwiefern stellt die Vorsteuer eine Forderung an das Finanzamt dar?

4 Antworten

Die Vorsteuer fällt ja beim Einkauf für den Einkäufer an und wenn diese höher ist, als die Umsatzsteuer, sprich du einen Vorsteuer-Überhang hast, kannst du eine gewisse Betrag vom Finanzamt zurückfordern.

Alternativ kann es auch sein, das es dann später mit einer Umsatzsteuerzahllast verrechnet wird...Da diese idR. häufiger vorkommt, als ein Vorsteuer-Überhang...

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Gruß

DIe Vorsteuer bekommst du vom Finanzamt (wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen) ja wieder. Insofern hast du mit Zahlung der Vorsteuer an den Händler, bei dem du die Ware kaufst, bzw. mit Ablauf des entsprechenden Voranmelungszeitraumes usw. eine Forderung gegen das Finanzamt, d.h. du kannst eine Erstattung von ihnen verlangen (oder eben eine Minderung der Umsatzsteuerschuld) in Höhe der entsprechenden Vorsteuer, die du ja wieder 'rausbekommst'

Du kaufst als Gewerbetreibender bei einer Firma ein. Diese schreibt Dir eine Rechnung. Die enthält neben dem Nettobetrag auch die 19% Umsatzsteuer, die Du ebenfalls an die Firma überweisen musst. Da Du diese Umsatzsteuer (Vorsteuer) gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst, hast Du gegenüber dem Finanzamt eine Forderung. Du forderst Geld zurück bzw. eine Minderung Deiner Steuerlast.

Gruß Matti

Weil Du damit die von Dir beim Einkauf bezahlte Umsatzsteuer zurück bekommst....


Resinds 
Fragesteller
 29.09.2019, 21:16

wieso ... , bist du dir unsicher?

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