Inventurverfahren erklären?

1 Antwort

"Die Inventurverfahren 

Stichtagsinventur (Normalverfahren) 

grundsätzlich sind alle Vermögens- und Schuldenpositionen an einem Stichtag aufzuzeichnen und zu bewerten. Dieses ist in der Regel jedoch nicht an einem Tag zu schaffen, daher darf die Inventur zeitnah durchgeführt werden: 

innerhalb von 10 Tagen vor bzw. nach dem Stichtag, aber Veränderungen zwischen Stichtag und Aufnahmetag müssen mengen- und wertmäßig an Hand von Belegen berücksichtigt werden. 

Das Handelsrecht gestattet mehrere Vereinfachungen für die Inventur: 

Verlegte Inventur: 

innerhalb 3 Monate vor bzw. 2 Monate nach Stichtag, unterschiedliche Zeitpunkte für unterschiedliche Vermögensgruppen möglich. Veränderungen müssen nur wertmäßig (nicht mengenmäßig) auf den Stichtag vor- bzw. zurückgerechnet werden. 

Permanente Inventur: 

Werden die Vermögensgegenstände laufend fortgeschrieben (Lagerkartei), wird Bestand am Stichtag der Lagerkartei entnommen. körperliche Inventur zum Soll/Ist-Vergleich trotzdem einmal pro Jahr, aber an einem beliebigen Zeitpunkt. 

Stichprobeninventur 

mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden kann eine Stichprobeninventur bei ausgewählten Lagerbeständen durchgeführt werden. Das Ergebnis wird auf den gesamten Lagerbestand hochgerechnet. 

Zusammenfassung: 

Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Die ermittelten Werte sind Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. 

Treten Differenzen zwischen den Werten der Buchführung (Soll) und den ermittelten Inventurbeständen (Ist) auf, müssen die Werte der Buchführung an die Inventurbestände angepasst werden."

Schulungsunterlage 0203 Inventur und Inventar Version 4/voi/dür/kos