Inventurhelfer Minijob?

1 Antwort

Darfst Du.

Hier die Bedingungen bzw. Einschränkungen:

Ab 15 Jahren dürfen Schüler in den Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr und maximal acht Stunden (ohne Pause gerechnet) pro Tag arbeiten (§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Insgesamt dürfen sie höchstens vierzig Stunden in einer Woche beschäftigt werden.

Edit: den Genderunsinn "Schüler:innen" richtiggestellt.

Lena1911000 
Fragesteller
 06.12.2023, 16:54

Dankeschön 🙂

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