Insolvenz(verfahren), passt das zu diesem Fall?

2 Antworten

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Löschung beantragen. Notar aufsuchen und dann ist der Inhaber nachfolgend Liquidator der UG.

Am meisten Schwierigkeiten macht das Finanzamt, die meist noch Steuereinnahmen vermuten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Mit einer Insolvenz hat das nichts zu tun. Es besteht ja weder Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung. Wenn man "keine Lust" mehr hat, dann muss man die Gesellschaft auflösen und diese liquidieren.