25000€ bei einer UG Abbezahlen nach Insolvenz?

4 Antworten

Bei einer UG gibt es kein Stammkapitalerfordernis von 25.000 Euro, so dass es darauf ankommt, was als Stammkapital bzw. Stammeinlage im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde und wer welche Einlagen leisten muss. Sind die Einlagen in der Insolvenz nicht vollständig erbracht, kann und wird der Insolvenzverwalter den Fehlbetrag natürlich von den Gesellschaftern einfordern. Aber üblicherweise wählt man ja eine UG, um einen hohen Gründungsaufwand zu vermeiden, so dass das kein Problem sein sollte und keine Haftung der Gesellschafter im Insolvenzfall besteht.

Wenn dir schon die Haftungsregelungen kein Begriff sind, solltest du die Gründung nochmal überdenken.

Guck dir mal das GmbHG an...

way2abetterlife 
Fragesteller
 30.01.2022, 22:48

Ich hatte mir schon sehr viel Gedanken darüber gemacht, und habe schon einen Business Plan, und Intressenten, ich muss nur noch ein Gewerbe Anmelden. Und wir haben auch schon eine Markt-Analyse durchgeführt. Und dementsprechent auch Genügend Kunden, haben auch schon Wettbewerbs Analyse gemacht, Abläufe, wann wir Leute einstellen, also wir haben ein richtiges System, und vieles mehr. Also alles ist so gut wie fertig auch Umsatz Pläne, mit abzüglich Steuern, Aufwand Ertrag, dies das Ananas. Ich weiß auch wie man so eine UG Gründet, also Gewerbe Anmeldung, IHK, Gesellschafts-Vertrag, Handelsregister, Notar, Firmen-Konto Doppelte Buchführung. Und kenne auch die Vor-Nachteile einer UG, aber bei der GmbH ist es ja so wenn man 12500€ einzahlt und den Rest nicht abbezahlen kann muss man ja mit dem Privatvermögen haften. Und die UG ist ja fast oder wie eine GmbH und wurde wegen den Limited Companys aus England eingeführt. Und die eine Sache die ich nirgendswo finden kann ist die ob man mit seinem Privat-Vermögen haften muss, wenn man diese 25000€ nicht mehr abbezahlen kann! Und ich will jetzt eigentlich keinen Rechts Anwalt deswegen Kontaktieren, sondern gucken ob mir hier jemand weiterhelfen kann!

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Die UG haftet aus sich heraus nur mit dem Stammkapital. Das Stammkapital wäre bei einer GmbH 25.000€. Eine UG kann nicht mit 25.000€ Stammkapital errichtet werden. Bei der UG ist das Stammkapital immer kleiner.

Ist das eingetragene Stammkapital nicht vollständig eingezahlt, ist die UG nicht ordnungsgemäß errichtet und der Insolvenzverwalter (falls überhaupt einer bestellt wird) wird die Haftung als UG i.G. durchziehen. Dabei können auch höhere Forderungen als 25.000€ an die Gesellschafter auftreten.

Weiterhin gibt es bei einer UG ja die Regeln für die Kapitalgesellschaft. Und das ist bei UG's mit kleinem Stammkapital oft sehr schwierig. Da gibt es oft dann aneinander gehäufte Straftatbestände aus der Insolvenzverschleppung. Die Überschuldung tritt ja relativ früh ein. Dann stellt sich sofort die Frage nach der Liquidität und nach Abhilfemaßnahmen. Die Unternehmer neigen oft dazu, das Vergütungen, Auslagen, etc. nicht gezahlt werden. Ein Insolvenzverwalter (wenn überhaupt einer bestellt wird) kommt dann oft zum Ergebnis: Die UG wurde als Personengesellschaft praktiziert. Das bedeutet dann Haftung als Personengesellschaft unabhängig davon, ob eine UG gegründet wurde oder nicht.

Wenn übrigens kein Insolvenzverwalter bestellt wird, übernimmt die Staatsanwaltschaft. Das ist nicht besser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ihr euch das Geld geliehen habt, müsst ihr das natürlich zurückbezahlen, ansonsten muss das Stammkapital bei einer Insolvenz erstmal zur Begleichung der offenen Rechnungen genutzt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung