In der Öffentlichkeit „großes Geschäft“ erledigen erlaubt?
Ist so etwas erlaubt, oder kann das geahndet werden?
Es geht um eine Wette.
46 Stimmen
11 Antworten
Habe aber mein „großes Geschäft“ schon oft in der Öffentlichkeit erledigt.?Aber immer so, dass ich nicht gesehen wurde und wo niemand beeinträchtigt wurde. Zum Beispiel im Wald oder im Busch. War aber auch nur der Notbehelf, wenn kein Klo oder Kleingeld für Klo.
Wenn man dich nicht erwischt wird dich auch niemand dafür belangen!
Sonst ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses wenn du dafür bestraft wirst!
Wo kein Kläger da kein Richter!
Öffentliche Ärgernis ist damit eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldstrafen bestraft.
Seit Einführung von Zivilisation und Kanalisation gilt es als nicht erstrebenswert, wenn man einfach irgendwo hinkackt. Gemeinhin wird man dann als D...sau bezeichnet, wenn man so handelt, zudem ist das nicht ganz kostenlos.
"(...) ließ der betrunkene 22-Jährige erneut seine Hose runter und verrichtete ein weiteres „großes Geschäft“. Wegen des Defäkierens in der Öffentlichkeit erwartet den 22-Jährigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige."