Im Lebenslauf lügen? Lücken

11 Antworten

Hallo SvenniJay,

das dürfte sogar sehr schlimm werden. Du musst die Angaben ja auch mit Dokumenten belegen können. Wenn du einmal unangenehm auffällst bei der Bewerbung, kannst du die Stelle vergessen!

"Wer lügt, muss ein langes Gedächtnis haben."

Wenn du ein Jahr Arbeitslosigkeit angibst, ist das doch heute keine Schande mehr. Du kannst ja auch beschreiben, was du in diesem Jahr gemacht hast: Fortbildung in ...., private Beschäftigung und autodidaktisches Lernen mit folgende Gebieten zur persönlichen Weiterbildung ........Ehrenamtliche Tätigkeit bei ....

Denn irgendwas hast du ja bestimmt in diesem Jahr gemacht!

Also die Zeit deiner Arbeitslosigkeit positiv beschreiben!

Ja. Geradeheraus lügen darfst du nicht. Und wenn, dann sollte es etwas sein, was nicht bewiesen werden kann.

Man darf etwas ausschmücken, aber im Notfall schreib einfach schlicht "Arbeitssuchend" hin, wenn du da nichts anderes gemacht hast. Je nach Branche dürfte ein Jahr ja nicht so tragisch sein.

Das wäre keine gute Idee. Sobald es dann zu näheren Nachfragen kommt, hat man ein großes Problem.. und bekommt den Job auf gar keinem Fall.

Man sollte ehrlich bleiben. Eine Phase der Arbeitlosigkeit kann ja auch sinnvoll für eine berufliche Neuorientierung oder Weiterbildung genutzt worden sein. Nur auf der Couch rum hocken hilft ja auch nicht....

Wenn du Nachweise hast, kannst du es auch erwähnen. Hast du sie nicht, währe es eine vorsätzliche Lüge. Und was mit Lügnern passiert brauche ich dir ja wohl nicht zu sagen. Schreib entweder gar nichts, dann liegt es an deinem Gegenüber ob er fragen will, oder schreib halt rein dass du suchend warst. Was ist daran so schlimm.