im keller schimmel

4 Antworten

ein keller ist nun mal kein wohnraum und darf auch feucht und kühl sein.

man sollte sich mal erinnern, wie es eltern und grosseltern gehandhabt haben.

heisst alles was trocken stehen muss, auf den dachboden und einmachgläser, sowie obst und gemüse in den keller.

von daher ist deine vermieterin nicht haftbar.

Wenn der Kellerraum zur Mietsache gehört, muss auch dieser frei von Mängeln sein. Schimmel ist definitiv ein Mangel. Ab gesehen davon gelangen Pilzsporen ins ganze Haus. Sie ist dafür haftbar.

Du hast den Kinderwagen doch da hingestellt , warum sollte sie dann für den Schaden aufkommen ?