Im Haushalt und Garten helfen für garnichts?

6 Antworten

Es gehört zu den Pflichten eines Kindes, in vertretbarem Umfang im elterlichen Haushalt mitzuhelfen, und zwar, ohne dafür entlohnt zu werden.

Diese Arbeiten können beispielsweise sein: Bei der Essenzubereitung helfen (z.B. Kartoffeln schälen), Tisch decken/abräumen, Geschirr spülen und wegräumen, staubsaugen, Müll rausbringen, das eigene Zimmer in Ordnung halten, Besorgungen machen, Gartenarbeit (z.B. Unkraut jäten) etc.

Das eigene Zimmer in Ordnung zu halten bzw. abends aufzuräumen, sollte für ein schulpflichtiges Kind eine Selbstverständlichkeit sein. Die anderen genannten Hilfstätigkeiten müssen natürlich nicht alle jeden Tag verrichtet werden, aber eine dieser oder anderer Tätigkeiten sollte regelmäßig übernommen werden. Und sollten einmal besondere Arbeiten anstehen wie z.B. Entrümpelung des Kellers oder Dachbodens, Grabpflege bei Urgroßeltern etc., dann sollte das Kind auch dabei mithelfen.

Wenn du Geld verdienen willst, dann biete z.B. Hilfe bei der Gartenarbeit in der Nachbarschaft an, oder geh Stadtteilzeitungen und Werbung austragen, geh regelmäßig mit dem Hund des gehbehinderten Nachbarn Gassi und erledige Einkäufe für den Mann.

Ok, dann lass deine Eltern mal nichts für dich machen. Es ist normal im Haushalt zu helfen ohne extra "entlohnt" zu werden.

Keine Anung wie alt du bist aber meine Eltern haben mich von klein auf (ich dürfte wohl so 2 gewesen sein) in den Haushalt miteingebunden. Ok, ob ich da schon eine echte Hilfe war wage ich zu bezweifel. Aber jedenfalls war es für mich dadurch immer selbstverständlich mitzuelfen (klar schon auch mal mit maulen).

Wenn du erst 2020 damit angefangen hast, dann hattest du auch lange genug den Luxus nichts zu tun.

Ist es. ich weiß wie blöd das Alles unter 20 finden. Ging mir auch so. Aber du wirst dafür versorgt, hast ein Zimmer.

Weshalb willst Du Geld dafür? Bekommst Du keine andere Gegenleistung? Sowas wie bekocht zu werden oder kostenlos dort zu wohnen? Wenn es sich um Dein Elternhaus handelt, finde ich eine Bezahlung nicht angebracht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Chillen in der eigenen Wohlfühl-Oase

§1619 BGB

Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

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Wenn Dir das Gesetz nicht genügt dann denk mal selber nach

Du bekommst doch Geld. Taschengeld und Essen, Trinken, Unterkunft, Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag usw.

und was zahlst du deinen Eltern für das was sie für Dich tun?