Ich will jemanden auf Schmerzensgeld verklagen bzw. Anzeigen ohne Anwalt?
Ich hatte mal einen Anwalt bei einer Gerichtsverhandlung der mich über 1500€ gekostet hat aber eigentlich gefühlt 10 Worte gesprochen hat.
Der Plan ist ich hab den Tatbestand über 2 Seiten mit ordentlichen Vorwürfen aufgeschrieben und habe 3 Zeugen. Das sollte genügen aber wird der Richter mir Schmerzensgeld geben oder ihn nur verurteilen? Der Typ hat über 200000€. Ich hab die Befürchtung ein Anwalt könnte mehr rausholen. Habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
6 Antworten
- Es gibt das Strafrecht. Den Weg beschreitet man mit einer Anzeige. Die Verfolgung passiert, wenn der Staat es für nötig hält das zu machen. Ansonsten wird das eingestellt. Landet es vor dem Kaidi werden z. B. Gefängisstrafen oder Geldstrafen verhängt. Davon hat der Geschädigte nur Gerechtigkeit und kein Geld.
- Es gibt das Zivilrecht. Als Privatperson verklagt man seine Gegenseite auf Schadensersatz, Unterlassung oder was auch immer. Der Verlierer zahlt alles, auch den Anwalt der Gegenseite und die Prozesskosten. Es gibt aber auch Urteile, bei denen die Kosten 50:50 aufgeteilt werden. Das ergibt sich je nach Sachlage. Und ohne Anwalt geht da nichts. Die nehmen dich nicht ernst und das kann viele Jahre dauern. Die Gerichte sind völlig überlastet.
- Es gibt auch noch Schiedsmänner. Die können in einem gesteckten Rahmen Kompromisse aushandeln. Dort kann man auch ohne Rechtsanwalt klar kommen. Aber das ist nur für kleinere Streitereien gedacht.
Du wirst dich entscheiden müssen, nimmst du Tor 1 - Tor 2 oder Tor 3? Wenn man 1. gewonnen hat, ist der 2. Weg einfacher. Allerdings lohnt das nur bei Menschen, die überhaupt über Geld verfügen. Versuch mal einen Mittellosen zu pfänden. Da hast du nur Kosten und siehst nie Geld. Und es gibt Verjährungsfristen.
Um wirklich Schmerzensgeld zu bekommen, brauchst du einen versierten Anwalt, der dich vertritt. Bedenke, dass die Gegenseite sich ganz sicher von einem Anwalt vertreten lässt, der deine laienhafte Argumentation und Beweisführung in Nullkommanichts zerpflückt.
Dann hast du zwar keine Kosten für einen eigenen Anwalt, musst aber, wenn du den Prozess verlierst, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Erforderlich ist, dass die Verletzung durch eine schuldhafte Handlung des Schädigers eingetreten ist. Dabei muss der Schädiger willentlich und wissentlich – also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig – gehandelt haben. ( Quelle)
Kannst du das beweisen?
Wenn der 200.000€ am Konto liegen hat weißt du schon das der nicht der klügste ist...
Ich würde trotzdem zur Sicherheit nen Anwalt holen, wenn dir das Geld so wichtig ist ^^
Das sollte genügen
Sagt wer? Du? Das bestimmt der Staatsanwalt und nicht der Richter. Der Richter entscheidet anhand glasklarer Kriterien und Gesetze. Ein Anwalt erhält übrigens Akteneinsicht, du nicht.