Ich muss bezahlen für die Entrümpelung des Schrotts vom Nachbarn?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass den Nachbarn, die Rechnung kam von der Genossenschaft und denen musst du widersprechen. Schreib denen (Einschreiben), dass du nicht für die Entrümpelung des Nachbarn bezahlst und fertig. Schreib denen, dass das ganze Gerümpel ausschließlich vom Nachbarn ist und dass du darüber ggf. eine eidesstattliche Versicherung abgeben würdest.


Ascaadia 
Fragesteller
 26.08.2021, 23:34

Danke... es wird eine Weile dauern bis ich mich wieder beruhigt habe und wieder gefasst bin. Derzeit bin ich immer noch stinksauer.

Nur weil er dort seit 20 Jahren lebt, ist es nicht sein Eigentum und er darf sich nicht ausbreiten wie er will. Miete bleibt Miete.

Der technische Hausverwalter sowie die Genossenschaft wussten bescheid bei meinem Einzug, dass der Nachbar alles vollgemüllt hat. Vermutlich haben die nur gewartet bis ich eingezogen bin, damit sie von mir auch was verlangen können. Ich habe übrigens Beweisfotos, die ich kurz nach meinem Einzug gemacht habe.

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Harry512  27.08.2021, 23:22
@Ascaadia

Du könntest vermutlich auch die Miete kürzen, wenn deine Garage nicht von dir genutzt werden kann. Das ist allerdings an bestimmte Fristen gebunden.

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Ascaadia 
Fragesteller
 28.08.2021, 17:50
@Harry512

Die Garage ist nicht vermietet, sie gilt als freie Abstellflläche für Fahrzeuge und steht uns beiden zu. Aber eben nur für Fahrzeuge. Er könnte ja seinen beschissenen Anhänger runter stellen, der die Garageneinfahrt blockiert. Aber will er ja nicht. Ich befürchte ich muss den Anhänger weg schieben, sobald ich mein Moped bekomme.

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Ich kann mich den vorherigen Beantwortern nur anschließen.

Die Rechnung zurückschicken, da es keine Rechtsgrundlage gibt, da du

  1. Keine Entrümpelung beauftragt hast
  2. Es nicht dein Hausrat war
  3. Du davor keine Nachricht zum Entfernen des Hausrats bekommen hast (die hättest du dann sowieso zurückgewiesen, wegen Punkt 2)

Ich hoffe ich konnte helfen

Jan Muschinski

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ascaadia 
Fragesteller
 08.11.2021, 23:42

Die Sache ist mittlerweile erledigt. Trotzdem danke für die Antwort! Es waren Betriebskosten des Vormieters, die ich laut Mietrechtsgesetz übernehmen musste. Hab auch extra die Rechtsberatung der österr. Arbeitskammer angerufen.

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Weise die Rechnung mangels Rechtsgrundlage entschieden zurück.

Adressat ist der dem Vermieter bekannte Mieter als Verursacher.


Ascaadia 
Fragesteller
 27.08.2021, 02:18

Danke! <3

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