Ich mache gerade mein FSJ im Krankenhaus (39 Stunden pro woche steht so auch im Vertrag) und soll nächsten Monat 2 Wochen 48 Stunden arbeiten.Darf ich das?

3 Antworten

Darf ich das? Gesetzlich überhaupt?

Ja.

Für volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz ArbZG. Nach § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" sind pro Werktag (das sind alle Tage, die keine Sonn- und Feiertage sind, Also Montag bis Samstag) regelmäßig 8 Arbeitsstunden erlaubt, also 48 Wochenstunden.

Eine Verlängerung auf 10 Tagesstunden ist erlaubt, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen 8 Tagesstunden nicht überschritten werden.

Es ist nur die Frage, ob die diese Überstunden überhaupt leisten musst! Das ist nur dann der Fall, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass Du bei betrieblicher Notwendigkeit Überstunden auf Anordnung leistest (wenn es einen Betriebsrat/Personalrat gibt, muss der übrigens zustimmen!): diese betriebliche Notwendigkeit muss der Arbeitgeber aber darlegen/nachweisen.

Ohne eine solche vertragliche Verpflichtung musst Du keine vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden leisten - es sei denn, die Verpflichtung dazu ergbit sich aus der besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber, wenn diese Überstunden also so dringend sind, dass ohne sie für den Arbeitgeber nicht zumutbare Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs auftreten würden.

Ohne diese Voraussetzungen bist Du nicht verpflichtet, im nächsten Monaten während 2 Wochen jeweils 48 Stunden statt der vereinbarten 39 Stunden zu arbeiten!

Wenn du diese Überstunden leistest, ist die dafür ein entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren - Du musst sie also nicht "umsonst" leisten!

Dein Vertrag lautet auf 39 Stunden - grundsätzlich sind zwar 48Stunden Arbeitszeit pro Woche zulässig , wenn Du volljährig bist, allerdings muss Dir binnen X Wochen auch die Möglichkeit, ob der vertraglich vereinbarten Zeit, gegeben werden diese Überstunden wieder abzubummeln.

https://www.fsj-baden-wuerttemberg.de/stichwortliste-z-des-fsj

Überstunden

Nach dem JFDG ist es nicht möglich, Überstunden finanziell abzugelten. Für geleistete Überstunden erhältst du einen Freizeitausgleich.

Kommt drauf an ob du dann danach etwas weniger Stunden hast. Wenn du volljährig bist sind 48 St erlaubt.

burpie  21.09.2019, 17:54

Wenn Du volljährig bist, sind sogar 60 h erlaubt ...

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Familiengerd  21.09.2019, 18:09
@burpie

Aber nur, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden!

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