Ich habe meinen Artikel bei eBay raus genommen obwohl Gebote drauf waren bekomme ich jetzt Strafe dafür und hohe Gebühren kann mir jemand das sagen?

6 Antworten

Eine "Strafe" in der Form nicht, aber rechtlich kann der letzte Höchstbietende nun Klage gegen dich erheben und die Ware verlangen. Genau genommen besteht ein Kaufvertrag seit dem 1. Gebot den beide Seiten erfüllen müssen, egal ob du die Auktion beendet hast.

Einseitig kann man diesen Vertrag nicht kündigen.

Du kannst also nun nur noch hoffen, dass er Höchstbietende nichts macht.

BGH zu abgebrochener Auktion bei eBay

Ein Kaufvertrag kommt bei Ende der Auktion mit dem Höchstbietenden zustande - egal, ob dieses Ende durch Abbruch der Auktion oder durch Zeitablauf eintritt. Der Kaufvertrag mit seinen Rechten und Pflichten besteht. Und er kann mit einem bösen Erwachen für den Verkäufer enden.

Die Rechtsprechung ist eindeutig und unmissverständlich!

Wer einen Pkw im Wert von mehreren tausend Euro mit einem Mindestgebot von einem Euro bei eBay anbietet, muss das Auto auch für einen Euro verkaufen – selbst wenn er die Auktion vorzeitig abbricht, weil er anderweitig einen viel höheren Kaufpreis erzielen kann, entschied der BGH.

Bricht der Verkäufer die Auktion ab, weil er nicht mehr liefern kann, kann der Höchstbietende Schadensersatz von ihm fordern. Der Bieter ist dann so zu stellen, als wäre der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt worden, kann also die Differenz zwischen Gebot und Verkehrswert des Artikels als Schaden verlangen. Je früher der Anbietende also abbricht, umso größer ist möglicherweise diese Differenz.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-41-14-ebay-auktion-mindestgebot-abbruch-vertragschluss-schadensersatz/

Du möchtest wissen:

bekomme ich jetzt Strafe dafür und hohe Gebühren

Von einer Strafe und hohe Gebühren brauchst du eigentlich nicht auszugehen.

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag. Für höhere Verkaufsgebühren fehlt die Anspruchsgrundlage, da niemand bestimmen kann, wie hoch das tatsächliche Höchstgebot einer nicht vorzeitig beendeten Auktion gewesen wäre.

Wenn du Glück hast du die Bieter den Auktionsabbruch akzeptieren, weil sie Rechte als Käufer nicht kennen, wird das Ganze sehr wahrscheinlich ohne ernsthafte Konsequenzen für dich bleiben.

Allerdings gibt es wirklich viele Bieter, die nur darauf hoffen, dass der Verkäufer die Auktion frühzeitig abbricht, um ihn auf Vertragserfüllung verklagen und Schadenersatz fordern zu können.

Gebühren weiß ich nicht. Aus eBays Sicht gab es keinen Verkauf der Verkaufsgebühren generierte. Einstellgebühren bist wahrscheinlich los. Aber wenn du es abgebrochen hast, solltest darüber informiert werden.

Risikiert mit sowas ne Sperre wenn sowas öfter passiert oder der Käufer sich wehrt.

Strafe nein. Ist nicht strafrechtlich relevant, sondern zivilrechtlich. Der Käufer könnte, wenn es ihm den Aufwand wert ist, gegen dich zivilrechtlich vorgehen und je nachdem wie weit du es gehen lässt, landet es dann vor Gericht und du wirst verklagt. Die Kosten trägst dann auch noch alle.

Kinder sollten Kleinanzeigen nutzen mit Abholung und Barzahlung.

Ganz großer Fehler und ein Eigentor.

Wenn ein "Höchstbietender" nun Dir Ärger machen möchte, kann Er die Ware zum Gebot einklagen, was aktuell am höchsten war.

Das ist Gesetzlich so. Hättest Du vorher mal fragen soll und nicht danach.

Und ja, Du könntest "teuren Ärger" bekommen.

eBay ist kein Spielplatz.

Ja - der Höchstbietende hat einen Anspruch auf den Artikel