Ich habe mein Sohn zur Klassenfahrt angemeldet und auch schon die erste Rate bezahlt. Nun hat er aber von mir Verbot bekommen kann ich ihn noch abmelden?

11 Antworten

Was bist Du für eine Mutter? Aber gut, für die Erziehung ist Du verantwortlich!

Selbst wenn Du es ihm verbietest, ihn also abmeldest, neben der ersten Rate wirst Du wohl auch weiterhin noch mehr zahlen müssen!

Schließlich ist Dein Sohn bereits angemeldet, es werden bei einer Nichtteilnahme wohl Stornokosten entstehen, die Du dann sicherlich ebenfalls zahlen musst!

Ich an Deiner Stelle würde diese Entscheidung nochmals überdenken, nicht nur der Kosten wegen!

Klassenfahrten sind Pflichtveranstaltungen und können bei uns nur aus wichtigen Gründen abgesagt werden. Zum Beispiel wenn das Kind krank wird oder Bettnässer ist. Aus Gründen wie " das Kind hat Angst vor Heimweh" oder " es war frech und darf nicht mit" wird man es nicht abmelden können. Es ist aber möglich, dass es bei der Fahrt deines Sohnes eine Rücktrittsversicherung gibt. Bei der letzten Klassenfahrt von meinem Sohn ( war im Mai mit der Klasse in England) war eine Reiserücktrittsversicherung dabei, die man extra zahlen musste. Für den Fall , dass ein Kind vor der Reise krank wird und nicht mitfahren kann.  Wir hätten das Geld dann komplett erstattet bekommen. Da ich den Grund nicht kenne, warum dein Sohn ein Verbot bekommen hat, würde ich mit dem Klassenlehrer sprechen. Der wird dir mehr dazu sagen können.

Nein, die Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, da kannst du ihn nicht einfach wieder abmelden. Zumal der Platz für ihn schon gebucht ist und die Kosten dann anfallen

Die Schulpflicht beinhaltet auch Klassenfahrten - Erziehungsmaßnahmen haben da nichts zu suchen. Ich denke nicht, dass die Schule sich dafür "ausnutzen" lässt - du kannst ihm auch nicht den Sportunterricht verbieten, wenn er sein Zimmer nicht aufräumt!

Abmelden ja , aber keine Erstattung möglich . Weil die Kosten wurden über alle verteilt -berechnet  .