Ich bin selbstständig, möchte meine Fotoblitze abschreiben. Kann ich diverse Lichtformer mit in den Pool nehmen und auch abschreiben?

3 Antworten

Frage deinen Steuerberater oder wenn du keinen hast das für dich zuständige Finanzamt. Letztere sind verpflichtet Auskunft zu geben.

In deinem Fall sind je nach Anschaffungsjahr der Blitzanlage auch verschiedene Varianten möglich.

(...) das für dich zuständige Finanzamt. Letztere sind verpflichtet Auskunft zu geben.

Ganz im Gegenteil, das Finanzamt darf auf solche Fragen gar nicht antworten, das ist ausschliesslich Steuerberatern vorbehalten!

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Alles was zu der Blitzanlage gehört zusammen fassen. Auch später anzuschaffende Teile können dem Pool im Nachhinein zugeschlagen werden.

Eventuell ist die Frage zu klären, ob die "Fotoblitze" eventuell zusammen mit der Kamera-Ausrüstung zu veranlagen sind und zwar wenn es sich lediglich um SystemBlitze des Kameraherstellers handelt und nicht um eigenständige Geräte wie Monoflash-Blitzköpfe.

Halte ich für falsch!

Kleine Anschaffungen unter 500 EUR (in Österreich - k.A. wie das in DE ist) kann man sofort abschreiben.

Größere Investitionen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer ist vorgegeben je nach Gegenstand vom Finanzamt. Sagen wir 1000 EUR Investition und 5 Jahre Nutzungsdauer = 200 EUR dürfen pro Jahr abgesetzt werden.

In dem Sinne hab ich in AT die Frage: 

  • Kauf ich alles als Paket für zB 5000 EUR und zahle dieses Jahr für 4000 EUR steuern und dafür kann ich die Steuerbemessungsgrundlage die nächsten 4 Jahre um 1000 / Jahr senken oder
  • kauf ich die Teile einzeln in kleineren "Portionen" und kann die ganzen 5000 EUR gleich absetzen wenn ich es schaffe in Einzelpositionen für diverse Teile unter 500 EUR zu bekommen.
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@mbauer588

Dein Glauben ist leider unzutreffend. Was Du beschreibst würde bei einer Überprüfung durch das Finanzamt als völlig unzulässig eingestuft.

Es dürfen nur Gegenstände als GWGs sofort abgeschrieben, wenn sie für sich allein selbständig nutzbar sind. Das trifft etwa auf einen Lichtformer regelmäßig nicht zu, denn er ist nur zusammen mit dem Blitzgerät nutzbar und wird diesem bei der Abschreibung zugerechnet, auch bei nachträglicher Anschaffung.

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@gejka

Klar, darum schreibst den 80 EUR Beautydish über 5 Jahre ab und das 40 EUR Lichtstativ auch...

Da sieht man mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis... Wenn man das ordentlich einkauft und ev. sogar von versch. Händlern (was auch durchaus preislich Sinn macht) dann geht das genau so in Ordnung. (Ist quasi erprobt)

Um das Steuern zahlen kommt man nicht rum. Entweder dieses Jahr deutlich weniger und dafür die nächsten Jahre mehr oder eben über Jahre verteilt ein bisschen weniger.

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@gejka

Ganz abgesehen davon, dass der Lichtformer zwar nicht für sich Nutzbar ist aber auch nicht an einen bestimmten Blitz gebunden ist und somit auch mit zB Bowens-Adapter an einen Aufsteckblitz verwendet werden kann.

In der Preisklasse in der der Fragesteller sich wahrscheinlich bewegen wird ist es auch kein Thema Blitz, Stativ und Lichtformer zusammen zu kaufen und Netto immer noch unter 500 EUR zu bleiben.

Weitere Lichtformer kauft man zusammen mit manuellen Aufsteckblitzen und man erfüllt selbst die von dir genannten Kriterien ohne Probleme.

Was da Sinn macht kann wiederrum ein Steuerberater beauskunften.

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@mbauer588

Zitat "Ganz abgesehen davon, dass der Lichtformer zwar nicht für sich Nutzbar ist aber auch nicht an einen bestimmten Blitz gebunden..."

Haha! sorry, aber Deine Ausführungen zeigen deutlich, Du bist schon seit Jahren nicht auf dem Laufenden, für Deine "Steuertipps" hätte ein Steuerprüfer nicht einmal ein Gähnen übrig, für Spitzfindigkeiten haben die Herrschaften nicht den geringsten Nerv.

Solche Manipulationen fallen zwar nicht unbedingt sofort auf und wenn, kommt man auch nicht gleich in ein Zimmer neben Herrn Hoehneß Residenz, obsolet sind sie gleichwohl.

Ein Steuerberater kostet in so einem Fall mehr als er bringt.

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@gejka

Haha! sorry, aber Deine Ausführungen zeigen deutlich, Du bist schon seit Jahren nicht auf dem Laufenden, für Deine "Steuertipps" hätte ein Steuerprüfer nicht einmal ein Gähnen übrig, für Spitzfindigkeiten haben die Herrschaften nicht den geringsten Nerv.

Tja, das ist nicht mal eine Spizfindigkeit sondern Praxis. Da ich keine Porti's verwende für die paar on Location - Shootings benutze ich YN-560 Blitze. Und genau an denen verwende ich andauernd irgendwelche Lichtformer von meinen Studioblitzen. Es macht keinen Sinn diverse Lichtformer doppelt zu Kaufen und daher nutze ich einen Bowens-Adapter um Aufsteckblitz und Lichtformer zu verbinden.

Solche Manipulationen fallen zwar nicht unbedingt sofort auf und wenn, kommt man auch nicht gleich in ein Zimmer neben Herrn Hoehneß Residenz, obsolet sind sie gleichwohl.

Solche "Manipulationen" sind gängige Praxis und auch kein Schaden für niemand. Summe X wird abgeschrieben ob nun auf 5 Jahre oder sofort.

Ich bin seit über 10 Jahren selbsständig und hab auch oft genug Dinge angeschafft weil es besser war neues Spielzeug zu kaufen als mehr Steuern zu zahlen. 

Das ist gängige Praxis als Unternehmer!

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@mbauer588

ist "bei Dir" gängige Praxis...;-) ein Steuerprüfer würde diese Deine Praxis als spitzfindig verwerfen. 

Da für den Einsatz eines Lichtformers immer irgend ein Blitz benötigt wird, ist ein Lichtformer definitiv nie ein eigenständig nutzbares Gerät und damit auch nie als GWG veranlagbar, sondern allenfalls in einer Poolabschreibung oder als Zurechnung zur Abschreibung der Blitzanlage. 

Zwielichtige Lösungen helfen dem Fragesteller, so er die Diskussion überhaupt noch verfolgt, recht wenig, gleichgültig ob Herrn Schäubles Haushalt davon tangiert wird oder nicht.


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@gejka

ein Steuerprüfer würde diese Deine Praxis als spitzfindig verwerfen. 

Komisch das das nie nur 1 Sek. lang Thema war bei meinen letzten 4 Prüfungen...

Aber man kann es handhaben wie man will. Und ein Steuerberater macht immer Sinn!

Entweder hat man einen Hauptjob und Fotografie als Nebenverdienst dann macht der Sinn obgleich die Foto-Einnahmen geringer sind muss man sich mit dem Gesamteinkommen auseinandersetzen oder

man betreibt es als Hautberuf dann werden auch die Umsätze hoch wenig sein und die Buchhaltung umfangreich.

Außerdem kann der, wie in meinem Fall, zur passenden Vorgehensweise in der jeweiligen Situation raten. Meiner zB bekommt sowas immer so durch wie ich es brauche!

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@mbauer588

wie mir (leider erst  jetz auffällt, beziehen sich Deine Beiträge auf Österreich und sind hier folglich völlig sinnfrei.Der Fragesteller und meine Antworten bezieht sich offensichtlich auf Deutschland denn hier gilt nun  einmal deutsches Steuerrecht.

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@gejka

Ich hab ja geschrieben, dass ich von AT rede und auch in CZ komme ich damit problemlos durch. Daher gehe ich davon aus wenn man es richtig macht kommt man auch in DE damit hin.

Sinn so einer Investition ist es ja oftmals die Steuerbemessungsgrundlage zu senken und da hilft eine x-jährige Abschreibung nur bedingt. Daher ab zum Seuerberater! 

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Warum fragst du nicht deinen Steuerberater?

richtig, der ist dafür zuständig, als selbständiger hat man sowas ja normalerweise und er kennt auch die Situation seines Mandanten.

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Für solche Lappalien braucht man eigentlich keinen Steuerberater, das kann man gut mit einem Steuerprogramm erledigen. 

Es ist immer so eine Frage, ob ein Steuerberater sich tatsächlich lohnt und seine Kosten tatsächlich über Einsparungen wieder herein holt, selbstverständlich ist das nicht

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@gejka

Jeder selbständige hat in der Regel einen Steuerberater, denn der ist ganz genau für solche Fragen zuständig. Hat man keinen ist dies in meinen Augen groß fahrlässig, denn die Frage, welche Dinge abgeschrieben werden können, in welchem Umfang, über welchen Zeitraum etc. kann jemand, der nicht vom Fach ist gar nicht wissen. Noch dazu ändern sich Gesetze und Vorgaben jährlich, wer kann da denn immer auf dem Laufenden sein, wenn es nicht seine Haupt-Aufgabe ist. Wenn nun jemand fragt, was er absetzen kann und was nicht, dann ist das ein ganz eindeutiges Indiz, dass er auf jeden Fall einen Steuerberater braucht, entweder hat er schon einen und kann diesen dann konsultieren, oder er sollte sich schleunigst einen suchen.

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@GammaFoto

Ach wieso... Da holt man sich lieber "guten Rat" online und in 2 Jahren hält man bei der Prüfung der Buchhaltung für alle Fehler und die daraus folgenden Strafen den Kopf hin. Kommt doch sicherlich billiger :D

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@GammaFoto

Würde sagen, es ist Fahrlässig über etwas zu schreiben, wenn man sich nicht im Geringsten damit auskennt.

Abschreibungsregeln sind überhaupt kein Geheimwissen. 

Jedes bessere Steuerprogramm das auch für Selbständige geeignet ist, hilft bei der Steuererklärung und weiss genau, wie Abschreibung für was anzusetzen ist. Steuerprogramme werden jährlich aktualisiert und kennen daher die gesetzlichen Vorgaben mindestens so gut wie ein durchschnittlicher Steuerberater, und weitaus besser, als ein schlechter.

Habe das gerade selbst durchexerziert, nach dem ich feststellen musste, das mein Steuerberater für viel Geld ein Schlamper war.

So wie sich der Fragesteller für mich anhört, scheint es eher um nicht so wahnsinnige Umsatzvolumina zu gehen, da würde ein Steuerberater weitaus mehr kosten als die Steuerminderung auf Grund der Abschreibung beträgt. Da ist es im Vergleich vermutlich sinnvoller und billiger, ganz auf das Abschreibungsgedöns zu verzichten.

Bei größeren Umsätzen und Investitionsvolumina kann das schon etwas anders aussehen, vor allem wenn es dabei auch um mögliche Sonderabschreibungen und ähnliches mehr geht. Da kann professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung durchaus sinnvoll sein.

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