Hotel wurde gebucht, Zimmer wurden in Anspruch genommen, jedoch wurde aufgrund einer fehlerhaften Stornierung seitens des Hotels der Betrag zurückerstattet?

3 Antworten

Ein solcher Fehler erlaubt nicht, eine genommene Leistung für gratis zu halten...

Nach eindeutiger Darlegung (Korrektur des Fehlers) ist die offene Rechnung zu zahlen.

Logischerweise!

Selbstverständlich.. du hast doch die Leistung in Anspruch genommen.ansonsten erwarten dich halt Mahnungen. Inkasso. Ich finde die Frage ob du was für die Übernachtung zahlen musst, ehrlich gesagt den Hammer. Ich hätte wahrscheinlich das Hotel selbst aufmerksam gemacht, aber jeder wurde anders erzogen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich müsst ihr das Geld zurückgeben. Versehentlich überwiesenes Geld gehört nicht plötzlich euch. Nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung, wenn ich als Laie korrekt informiert bin.