Holzkiste auf Roller?

3 Antworten

Es gibt keine gesonderten Vorschriften zum Ladungstransport auf Zweirädern.

Die entsprechenden Regeln in der StVO beziehen sich pauschal auf alle "Fahrzeuge", teilweise auf "Kraftfahrzeuge", nirgends jedoch exklusiv auf Krafträder oder ihre Unterarten.

Für dich gilt somit zunächst §22 Abs 1 StVO:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die Ladung ist hier die Holzkiste, die Ladungssicherung ist dein Spanngurt. Wenn dieser die Kiste so sichert, dass sie nicht verrutschen bzw sich lösen kann, ist dieser Punkt erfüllt.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden(...)

Weder Breite noch Höhe werden hier überschritten.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Nach vorne ragt die Ladung hier nicht über, somit bereitet auch dieser Absatz keine Schwierigkeiten.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

Deine Kiste ragt nicht mehr als 1,5m nach hinten hinaus, auch nicht mehr als 1m über den Rückstrahler. Auch hier somit kein Problem.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Dein Roller hat keine Begrenzungsleuchte und nur eine mittige Schlussleuchte, die Ladung darf also ohne zusätzliche Kennzeichnung 40cm je Seite überstehen, was hier ebenfalls nicht überschritten ist.

Aufgrund der Bauart deiner Blinker wäre noch zu beachten, dass diese nicht durch die Ladung verdeckt werden dürfen. Wesentlich breiter darf die Kiste also nicht sein.

Transportierst du zusätzlich zu dieser Ladung noch weitere Gegenstände in der Kiste, gelten obige Vorschriften dafür natürlich genauso.

nocando21 
Fragesteller
 08.02.2024, 20:09

Sehr gut, vielen dank😃

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Das sieht sehr abenteuerlich aus. Da kann doch viel durch die großen Schlitze fallen. Und zu groß sieht sie auch aus, oder ist der Gepäckträger auch so lang ?

nocando21 
Fragesteller
 08.02.2024, 19:52

Die Kiste steht ca 30 cm über den Gepäckträger nach hinten über. Ich würde nur Größere Sachen transportieren, die nicht durch die schlitze fallen können.

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Bezweifle stark, dass das erlaubt ist.

migebuff  08.02.2024, 19:35

Wofür ist der Gepäckträger da, wenn nicht für den Transport von Ladung?

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IMONKI  08.02.2024, 19:37
@migebuff

Warum kannst du keine eigene Antwort verfassen?

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migebuff  08.02.2024, 19:39
@IMONKI

Eine eigene Antwort wäre der falsche Weg, um deine Aussage zu hinterfragen. Dafür ist die Kommentarfunktion vorgesehen.

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nocando21 
Fragesteller
 08.02.2024, 19:40
@migebuff

Eben.. ein Top Case würde ebensoweit überstehen und hätte den selben Zweck

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migebuff  08.02.2024, 19:42
@IMONKI

Die hast du doch bereits gegeben, indem du nicht auf meinen Einwand eingehst.

"Keine Antwort ist auch eine Antwort."

Damit ist klar, dass du lediglich geraten hast. Danke, dass du zur Aufklärung beigetragen hast.

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IMONKI  08.02.2024, 19:47
@migebuff

"Einbildung ist auch eine Bildung"

Kannst dir ja eine Antwort ausdenken, wenn du willst.

Wenn es dir Freude bringt, ist doch alles in Ordnung.

Frohes Warten ,auf meine wirkliche Antwort, noch.

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