Hilfe! Aussage gegen Aussage? Im Straßenverkehr den Stinkefinger gezeigt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass ihn mal machen. Als Ankläger ist er in der Beweispflicht. Will mal sehen, wie er dieser nachgehen will.

Hättest von ihm vlt ein Foto machen sollen, wie er vor deinem Haus steht oder so :P aber passieren wird eh nicht viel.

Der Kerl hat definitiv zu viel Zeit. Ein normaler Mensch hätte sich einfach dein Kennzeichen gemerkt und das dann gemeldet (was aber auch nicht viel gebracht hätte ohne Beweise), anstatt dich zu verfolgen um dich einzuschüchtern. Das allein lässt ihn schon schlecht darstehen.

Londondog 
Fragesteller
 03.08.2011, 21:39

Danke! Ja, ich denke auch, dass er es nicht beweisen kann! Wenn dann tatsächlich eine Anzeige kommen sollte, dann sage ich einfach, dass er mich verfolgt und bedrängt hat! Und ich schätze, die glauben dann eher dem kleinen verängstigten Mädchen xD

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hiphoptiptop  03.08.2011, 22:45
@Londondog

Keine Panik, das war so'n Heißsporn, der sein großes Dickschiff als Potenzverstärker benützt. Vielleicht hatte er auch Streß vorher und muss den kompensieren. Wenn er zur Polizei oder zu seinem Anwalt marschiert, werden die ihm sehr schnell klar machen, dass er vor allem sein eigenes emotionales Fehlverhalten publik machen wird.

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Zunächst einmal vergiss das mit Aussage gegen Aussage, im zweifel entscheidet ein Richter wem er glaubt. Es kann sein das er dich Anzeigt, dann solltest du das mit dem Stinkefinger natürlich abstreiten. Einen Nötigung sehe ich allerdings nicht.

  1. es gibt keine zeugen
  2. er wollte dir wahrscheinlich nur erschrecken
  3. turcker sind immer komisch ;D

Ich glaube nicht, daß er etwas unternehmen wird. Er hat doch keine Chance! Der hat sich momentan eben nur fürchterlich geärgert und wollte Dir Angst machen.

Hi, nicht Aussage vs. Aussage. 1. Abstreiten, 2. Bedrohung, Verfolgung, Bedrängung kontern. Hast Du sein Nummernschild? Falls es zur Anzeige kommt, Gegenanzeige. Der ist wahrscheinlich schon öfter aufgefallen.