Heute sagte mir mein Vermieter ich müsse die Heizkörper alle 5 Jahre streichen . Ist das wahr?

2 Antworten

Kommt darauf an, ob Heizkörper streichen im Mietvertrag vereinbart wurde. Falls ja, ist das auch nur fällig, wenn tatsächlich nötig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
Es steht zwar so ähnlich im Mietvertrag ,

Es kommt genau auf das ähnlich an, da es über die Statthaftigkeit der Klausel entscheidet.

Es ist durchaus üblich die Heizkörper und auch die Türen streichen zu lassen. Dabei handelt es sich eher um ein Relikt aus früheren Zeiten und wird heute kaum noch praktiziert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB