Heißt Berufstätigkeit etwas ausüben eines Berufs sowie Praktikum machen?
Beim Hessenkolleg Frankfurt für Aufnahme, um Abitur zu machen, steht Nachweis für zweijährige Berufstätigkeit, aber ich bis jetzt niemals gejobbt, nur Schulpraktikas gemacht.
3 Antworten
Nein ! Praktika (nicht PraktikaS) sind KEINE Berufstätigkeit, wie das Wort "Beruf" dir eigentlich bereits sagen müsste....
Ein Praktikum ist keine Berufstätigkeit.
Bewirb dich einfach, die nehmen dich auf. Die meisten , die da sind, haben noch nicht gearbeitet.
Schau mal, ich habe es auch auf dem zweiten Bildungsweg gemacht und bin jetzt mit 28 im Masterstudium, werde den Master voraussichtlich mit 29 haben. Vergiss diese blöden Formalitäten und gehe einfach auf ein Gespräch mit dem Schulkoordinator des Abendgymnasiums zu.
Wie gesagt, das habe ich mehrfach probiert, 1x jährlich von meinem 21. bis zum 28 Lebensjahr, tolle Gespräche gehabt, engagierte Schulleiter und Schulleiterinnen dabei gewesen, aber Alle unterliegen den Auflagen unseres miserablen Bildungssystems und „können leider nichts dagegen tun, wir agieren nur im vorgegebenen Rahmen“
Ich bin 29 Jahre alt und überlebe seither mit Gelegenheitsjobs im Niedriglohnsektor. Habe bereits mit dem Schulamt Gespräche geführt, Briefe geschrieben, das (Bildungs)System in NRW ist gänzlich eingefroren und hält an keiner Stelle
in welchem Bundesland bist du ohne die Erfüllung der Vorraussetzungen angenommen worden?
Es wäre gerichtlich auch schonmal von wert, da ich überlege mich mittlerweile einzuklagen.
Bei mir war es so, dass ich einfach Praktikas gemacht hatte in Verbindung mit meinem FWDL bei der Bundeswehr.
Das hatte in Niedersachsen gereicht.
Darf ich fragen welche Schule das war?
Auf der Seite des Bildungsamtes Niedersachsen steht das man mind. 19 Jahre alt sein muss, eine abgeschlossene Ausbildung oder eine 3 Jährige Berufstätigkeit nachweisen muss.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/kollegs_und_abendgymnasien/kollegs-und-abendgymnasien---der-zweite-bildungsweg-6204.html
Das war das Hannover Kolleg. Mit dreijähriger Berufstätigkeit wird meines Erachtens recht gutmütig umgegangen. Dabei werden auch berufsrelevante Praktikas, FWDL und abgebrochene Ausbildungen als 3 jährige Berufstätigkeit mit eingenommen.^^ Ich würde dir da nicht zum gerichtlichen Weg raten, sondern einfach ein Praktikum anfangen und nochmal mit den Koordinatoren reden..
Mehrfach probiert, klappt nicht. In Deutschland ist man nicht mehr Systemrelevant als junger Mensch und aufgeschmissen, wenn man es auf den ersten Bildungsweg nicht schafft und noch zu jung ist, um jahrelang im Niedriglohnsektor verweilt zu haben, um die Vorraussetzungen zu erfüllen. Nach den 3 Jahren im Niedeiglohnsektor bei Netto an der Kasse darf der junge Erwachsene dann in Deutschland den zweiten Bildungsweg bestreiten. Wer sich das ausgedacht haben muss, hat nur Interesse an Menschen die man gezwungenermaßen in den Niedriglohnsektor steckt. Es ist unerklärlich und dumm.