Hausverwaltung verbietet Hunde?

gogogo  09.08.2022, 20:48

Gibt es eine Begründung wegen eines Vorfalls oder Allergie?

Sonst sehe ich für die Einschränkung evtl. keine Grundlage.

Freieradler445 
Fragesteller
 09.08.2022, 20:50

Ja, weil hier einmal hunde kot lag im flur

3 Antworten

Will der Vermieter eine aus seiner Sicht vertragswidrige Tierhaltung verbieten, darf er damit nicht längere Zeit warten. Verbietet er die Tierhaltung nicht innerhalb von etwa drei Jahren, erlischt sein Anspruch. Wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, beispielsweise durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur und so weiter, kann die Tierhaltung auch noch nachträglich verboten werden. Wenn die störenden Zustände beseitigt werden, können die Richter das weitere Halten des Tieres aber gestatten.
Neue Mieter müssen ein Tierhalteverbot hinnehmen, während Mieter, die schon da waren, Tiere halten dürfen. Das ist gültig, wenn alle neuen Mieter ab sofort ein Verbot zur Tierhaltung auferlegt bekommen. Ziehen jedoch später Mieter ein, die wieder ein Tier halten dürfen, kann man sich gegen das Verbot im eigenen Vertrag wehren. In der Regel kann der Vermieter nicht dem einen Mieter die Tierhaltung erlauben und dem Anderen nicht. Es gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Wenn der Vermieter einem Teil der Mieter die Tierhaltung willkürlich gestattet und dies anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigert, führt das zu so genannten „unerträglichen Unbilligkeiten“ (Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 64 S 234/85).

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/rechte-pflichten/tierhaltung

nixawissa  07.04.2023, 16:57

Gilt das noch? Sieht nach 1985 aus!

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Das ist bei uns auch so,von acht Mietern haben haben vier einen Hund und die Bellen auch gelegentlich nachts und jaulen! Eine Frist wurde gesetzt um das zu beseitigen,andernfalls müssen die Hunde weg! Man stelle sich mal vor jeder hätte einen Hund,dann wäre das kein Wohnen mehr!

Da wird gar nichts weggeholt. Die Tiere die schon da sind - da kann die Hausverwaltung nicht viel machen.

Aber für die Zukunft - also für neue Mieter - können sie die Hundehaltung verbieten und wenn Dein Hund mal stirbt darfst Du keinen neuen mehr anschaffen.