Hausverkauf an eine von 2 Töchtern?

4 Antworten

- theoretisch keinen. Willst du es verkaufen- hast du ja den Gegenwert auf dem Konto. Wenn du diesen an deinem Todestag verprasst hast , hat Tochter 1 eine Immobilie, die vielleicht in Wert gestiegen ist und beide Töchter gehen leer aus. Ist dann so.

Würdest du deinen Kindern das Geld geben, wenn du an einen Dritten verkaufen würdest?

Wenn du es Tochter 1 schenken würdest, wäre die Hälfte gegen Verzicht auf Geltendmachung Pflichtteil gerecht.

Eine sinnvolle Möglichkeit wäre beide Kinder in die Entscheidung mit einzubeziehen. Sollte Tochter 2 den Wert nicht glauben, nicht akzeptieren, kannst du machen was du willst und wirst den späteren Erbstreit nicht aufhalten.

20% Familienrabatt - wird sowohl der Notar als auch das Finanzamt in der Regel anerkennen.

Eine Notwendigkeit Tochter 2 hier zu beteiligen, sehe ich nicht. Dann müsstest du seit Kindheit Buch führen, wer hat was bekommen, wie lange zu Haus gewohnt, .....

Wenn der Verkehrswert auf 300.000€ geschätzt wird, wird bei 280.000€ Verkaufspreis niemand etwas dagegen sagen.
Probleme mit dem Finanzamt oder später beim Erbe wegen einer „verdeckten Schenkung“ wären eher bei einer hohen Differenz zwischen Verkehrs- und Verkaufswert zu erwarten.


dacapowk 
Fragesteller
 20.04.2022, 19:54

Verkehrswert ist 235000

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Frauemma1987  20.04.2022, 20:53
@dacapowk

Ach, dann ist das unproblematisch. Macht halt eine ausführliche Mängelliste, die Kaufpreismindernd sind, falls das Finanzamt um die Ecke kommen sollte.

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Ich verstehe nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Wenn man von dem rechtlichen Anspruch ausgeht, hat die zweite Tochter vermutlich gar keinen "Anspruch". Denn als Hausbesitzer kann man ein Haus verkaufen an wen man will.

Das Haus unter Wert verkaufen kann immer zu Konflikten mit dem Finanzamt führen. Aber wenn das Haus für 215.000 EUR verkauft wird und somit 20.000 EUR unter Verkehrswert, sollte das passen. Das sind nur knapp unter 10% weniger. Aber ich würde hier zu einer rechtlichen Beratung durch einen Anwalt raten. Denn gerade wenn die zweite Schwester mit deutlich weniger "abgespeist" wird oder gar nichts bekommt, könnte sie - z.B. nach dem Ableben der Eltern - versuchen das ganze als "getarnte Schenkung" darzustellen und somit ihren Erbteil (halbes Haus) durchzusetzen. Der Verkauf sollte also solide sein. Ich kenne ja die familiären Verstrickungen nicht. Aber ohne weiteren Kontext klingt das ganze schon irgendwie "unfair".


dacapowk 
Fragesteller
 20.04.2022, 20:30

Kann dem nicht so ganz folgen.Die die zweite Tochter bekäm auf jeden Fall die Differenz vom Verkehrswert zum Erlös.Es wird ja nichts verschenkt!

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Keinen? Sie sind ja nicht gestorben.

Probleme wird später das Finanzamt sehen, denn die werden den Verkehrswert versteuern und nicht das was tatsächlich an Geld dafür geflossen ist.