Haustür hat falsche Farbe, wieviel Preisnachlass kann ich gesetzlich verlangen?

6 Antworten

Dafür gibt es keinen gesetzlich geregelten Nachlass. Das unterliegt der freien Vereinbarung.

Ich würde aber denken, ein Nachlass in Höhe von rund 25% dürfte realistisch sein.

Du kannst nur eine Neue Tür verlangen, dann aber zum vollen Preis. Preisnachlass geht nur auf dem Verhandlungsweg.

In diesem Falle wird eine Verhandlung mit der Lieferfirma der beste Weg sein. Die haben zwei Möglichkeiten, entweder einen Preisnachlass einräumen, oder aber den Austausch der Haustüre gegen die bestellte vornehmen.

Als Preisnachlass würde ich 30% vorschlagan. Wenn dem nicht zugestimmt wird, Austausch gegen die richtige Haustüre..

Das ist für den Lieferanten ein Rechenexempel. Anfahrt zur Baustelle, Ausbau der falsch gelieferten Türe. Falsch gelieferte Türe steht dann am Lager. Neue Türe liefern, wieder Anfahrt und Einbau. Glaube dass der Lieferant mit 30% Nachlass noch gut dabei wegkommt.

Gesetzlich zu steht dir gar nix. Die Firma kann auf eigene Kosten eine andere einbauen, oder bezahlst einen geringeren Preis, weils nicht die in ral 7016 (anthrazit) ist.