Haustür hat falsche Farbe, wieviel Preisnachlass kann ich gesetzlich verlangen?
Servus,
hab mir vor einigen Wochen eine Haustür in der RAL Farbe 7016 nightgrey (wie auch im Angebot der Fensterbaufirma steht) bestellt.
Am Mittwoch wurde diese geliefert und die Jungs wollten diese einbauen. Vor Montage (Nach dem Ausbau der alten Tür) ist mir aber aufgefallen das sie die falsche Farbe hat. Dies habe ich auch direkt bemängelt aber mir wurde gesagt sie müssten diese jetzt einbauen.
Letzendlich habe ich jetzt eine Haustür mit der Farbe RAL 9006 Weissaluminium. Ich könnte zwar damit leben, aber möchte einen Preisnachlass.
Wieviel steht mir gesetzlich zu?
Gruß
6 Antworten
Pass bitte bei RAL 9006 und 9007 auf. Hier greift die Norm aufgrund der Farbzusammensetzung nicht gut, daher gibt es bei diesen Farbtönen größere Abweichungen: https://www.farbenthema.de/ral-9006-und-9007/
Dafür gibt es keinen gesetzlich geregelten Nachlass. Das unterliegt der freien Vereinbarung.
Ich würde aber denken, ein Nachlass in Höhe von rund 25% dürfte realistisch sein.
Du kannst nur eine Neue Tür verlangen, dann aber zum vollen Preis. Preisnachlass geht nur auf dem Verhandlungsweg.
In diesem Falle wird eine Verhandlung mit der Lieferfirma der beste Weg sein. Die haben zwei Möglichkeiten, entweder einen Preisnachlass einräumen, oder aber den Austausch der Haustüre gegen die bestellte vornehmen.
Als Preisnachlass würde ich 30% vorschlagan. Wenn dem nicht zugestimmt wird, Austausch gegen die richtige Haustüre..
Das ist für den Lieferanten ein Rechenexempel. Anfahrt zur Baustelle, Ausbau der falsch gelieferten Türe. Falsch gelieferte Türe steht dann am Lager. Neue Türe liefern, wieder Anfahrt und Einbau. Glaube dass der Lieferant mit 30% Nachlass noch gut dabei wegkommt.
Gesetzlich zu steht dir gar nix. Die Firma kann auf eigene Kosten eine andere einbauen, oder bezahlst einen geringeren Preis, weils nicht die in ral 7016 (anthrazit) ist.