Hausdurchsuchung wegen Chatverlauf ohne erfolg?
Hi,
Nehmen wir an Person A hätte eine Hausdurchsuchung bekommen (ohne das was gefunden wurde) da er angeblich vor 2 Jahren für 1 Monat mit Cannabis gedealt hätte. Grund für die Hausdurchsuchung war ein Chatverlauf von einem Handy. Was is dabei nachweißbar und mit was für Strafen sind zu rechnen ? LG
3 Antworten
Da sicher keine Hausdurchsuchung durchgefüjrt wird, wenn es nicht stichhaltige Indizien gibt könnte da schon einiges auf Person A zukommen.
Vor Gericht würde er aber evtl. noch davonkommen, je nach Fall...
Wenn bei einer Hausdurchsuchung Nichts gefunden wurde, was soll denn dann nachweisbar sein? Selbst FALLS das was nachweisbar ist:
Bei "urgendwqas gefunden" ist es nur fpür Gott den Allmächtigen selbst möglich, daraus zu erkennen, welches Strafmaß droht.
Ein Verdacht reicht nicht aus, um eine Person zu verurteilen. Für eine Hausdurchsuchung natürlich schon. Aber es wurde ja offensichtlich nichts gefunden,
Es wurde nichts Gefunden. Lediglich Chatverläufe die als Beweismittel dienen sollten das Person A für 1 Monat mit Cannabis gehandelt haben soll.
Es gibt keine Beweismittel, außer dem, was da geschrieben wurde und ob das die Wahrheit oder Fiktion ist, kann kein Staatsanwalt nachweisen.