Hauptschulabschluss mit Realschulklasse 9

4 Antworten

Bei Nichtversetung hat sie leider möglicherweise überhaupt keinen Schulabschluss ! Manche Bundesländer erkennen dies jedoch u.U. als Hauptschulabschluss an, wenn die Leistungen denen der Hauptschule noch entsprechen. Das ist dann aber so gut wie überhaupt nicht verifizierbar und hängt wohl weitgehend von der Einschätzung der Lehrerschaft ab.

Da ohne Schulabschluss noch nicht einmal eine Fachschule möglich ist, bleibt nur der Erwerb des Minimalabschusses in einem Berufsgrundschuljahr oder ähnlichem bzw. an einer Volkshochschule oder Abendschule.

Bei uns (Baden-Württemberg) ist es so, dass wenn man die Versetzung von der 9. in die 10. schafft, automatisch den Hauptschulabschluss hat. Sprich mit 2 Fünfen ohne Ausgleich würde man bspw. nicht versetzt werden, hätte somit auch keinen Hauptschulabschluss. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern können aber stark voneinander abweichen, müsstest du also in der Versetzungs/Prüfungsordnung deines Bundeslandes nachlesen oder im Sekretariat nachfragen.... 

Puh, das ist eine schwierige Frage. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man besteht auch mit schlechten Noten. Allerdings macht sich das natürlich nicht unbedingt so gut für den späteren Lebensweg. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit die Schule zu wechseln und mit Nachhilfe oder anderen Methoden zum Lernen zu animieren? Vielleicht macht dein Kind dann einen besseren Realschulabschluss. 

hauptschulabschluss wird seperat gemacht. der einzige unterschied zum real- oder gymnasialabschluss ist, das er in der 9. gemacht wird(und nicht in der 10.). die aufgaben sind dort im vergleich einfacher.