Hattet ihr Glück bei eurer B-Führerschein Prüfung?
18 Stimmen
12 Antworten
In der Theorieprüfung hatte ich nur eine Frage falsch.
Die Fahrprüfung verlief ziemlich unspektakulär. Bin in den Nachbarort gefahren und sollte dort in einer Einbahnstraße einparken. Hab ich gemacht, bin wieder losgefahren und sollte am Ende der Einbahnstraße links abbiegen. Hab mich natürlich links eingeordnet und bekam vom Prüfer dafür sogar ein Lob, weil es viele Fahrschüler nach dem Einparken wohl vergessen. Was der Prüfer nicht wusste: nur wenige Tage zuvor bin ich genau diese Straße locker 10x mit dem Fahrlehrer durchgefahren und habe mich 9x rechts eingeordnet, bis er mich darauf hingewiesen hat. Der Fahrlehrer wusste, welchen Prüfer ich bekomme.
Auf dem Heimweg in einem anderen Ort war auf der durchgehenden Straße überall rechts vor links. Bin natürlich vorsichtig gefahren und soweit war auch alles gut. An der letzten Kreuzung war rechts keiner zu sehen, ich war gerade am anrollen, da kommt plötzlich einer mit ordentlich Schwung angefahren. Konnte zum Glück noch vor der Kreuzungsmitte anhalten, sonst hätte das evtl. als Vorfahrt nehmen gezählt. Aufmerksamkeit zahlt sich aus.
Man kommt nicht mit Glück durch die Prüfung oder den Straßenverkehr. Entweder mal beherrscht (muss natürlich immer dazu lernen) die Materie oder nicht.
Bin in der ersten nach 5 Minuten durchgefallen, weil ich einen Fußgänger gefährdet habe.
2.Prüfung:
Super liebe Prüferin, andere Autos haben mich immer reingelassen, kaum Fußgänger, auf der Autobahn bin ich mit 80 hinter einem LKW hergegurkt und sie hat nichts dazu gesagt.
Außerdem bin ich zu schnell rückwärts eingeparkt und bin mitten auf der Kreuzung stehen geblieben um einen Fußgänger durchzulassen.
Trotzdem bestanden. Glück gehabt.
Talent würde ich sagen.
Ich hatte damals nur 6 Fahrstunden bis zur Prüfung und auf Anhieb bestanden.
Für die Theorie habe ich natürlich kräftig gebüffelt.
Eine ganz fehlerfreie Prüfung gelingt wohl niemandem. Aber es dürfen keine schlimmen Fehler sein, der Prüfer muss das Gefühl haben dass er den Kandidaten alleine auf den Strassenverkehr loslassen darf.