Hat man als Azubi recht auf Kurzarbeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darf man nicht nur, dass muss man sogar.

Auszubildende darf man nicht so einfach in Kurzarbeit schicken, da sie dann ja nichts lernen können und halt zum lernen angestellt sind.
Dein Arbeitgeber hat also die Pflicht Dich zu beschäftigen und Dir etwas bei zu bringen, sofern es irgend wie geht.

Also kurz: Kurzarbeit ist für Auszubildende im Regelfall nicht zulässig.

Natürlich hast du nicht das Recht auf Kurzarbeit.

Du hast das Recht auf vollständige und umfassende Ausbildung.

Das ist dein oberstes Ziel während der Ausbildung.

Nein, hast du nicht.

Bei Auszubildenden stellt die Form der Kurzarbeit die absolute Ausnahme dar und ist erst das allerletzte Mittel.

Vorher müssen sämtliche Möglichkeiten überprüft werden.