Hat er richtig, oder falsch gehandelt?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Falsch 75%
Richtig 15%
Weder noch 10%

9 Antworten

Falsch

Was Dein sauberer Freund begangen hat,

Moin,

war eine knallharte Körperverletzung und zudem noch eine Sachbeschädigung, obendrein die er dadurch verursacht und verschuldet hat, dass er die wehrlose Person angefahren hat, mit der Folge, dass dessen Handy auf den Gehweg fiel und zerstört wurde!

Ein Verhalten ist nicht nur in höchstem Maße inakzeptabel, sondern kriminell! Wenn Dein Freund je von der Polizei erwischt wird und die Sache zur Anzeige gelangt und der Geschädigte einen Strafantragl gegen Deinen Kumpel stellt und der zuständige Staatsanwalt einen Strafbefehl ausstellt, wird es eng für Deinen Freund! Denn dann droht ihm eine saftige Strafe! Und das zu Recht!

Solch üblen Leuten wie Deinem Kumpel gehört das Handwerk gelegt, damit wehrlosen Bürgern von ihnen kein körperlicher und auch kein finanzieller Sachschaden (demoliertes Handy) droht und sie solch üblen gesetzlosen Machenschaften nicht wehrlos ausgeliefert sind!

Denn: Auch wenn sich ein Fußgänger auf dem Radweg aufhält, so hat der Radfahrer die Pflicht, auf diese Person zuzugehen und sie umfassend und eindringlich zu warnen! Und dies, indem er anhält und vom Rad absteigt, damit den Fußgänger durch den Radler keine Gefahr droht und er am Ende nicht körperlich verletzt wird!

Aber Dein sauberer Kumpel ist ja nicht mal vom Rad gestiegen und zu dem Fußgänger hingegangen und hat ihn auch nicht aufgefordert, den Radweg zu verlassen und beiseite zu treten! Und selbst wenn dieser Fußgänger wissentlich und willentlich nach einer Kontaktaufnahme durch Deinen Freund immer noch weiter auf dem Radweg stehenbleibt, so hat Dein Freund die Pflicht, das Leben und das Gut dieses Fußgängers zu schützen - und muss um ihn herumfahren oder um nötigen Falls um ihn herumgehen und dabei sein Rad schieben!

So ist die Rechtslage! Für w e n ich Deinen Kumpel halte, sage ich besser nicht! Aber Du kannst Dir denken, dass dieser Typ bei mir mehr als schlecht wegkommt! Bei mir als Richter wäre er auf jeden Fall an der richtigen Adresse! Der würde die nächsten 5 Jahre kein Rad mehr anfassen und nicht einmal mehr anschauen! Dafür würde ich sorgen!

Ich wünsche Deinem Kumpel, dass er durch sein strafbares Verhalten solche Schuldgefühle entwickelt, dass er jedes Mal, wenn er aufs Rad steigt, vor Augen hat, wie miserabel und schäbig er mit dem Fußgänger umgegangen ist und wie unwürdig er sich ihm gegenüber verhalten hat, indem er sich, nachdem er ihn mutwillig angefahren hat, einfach vom Acker gemacht hat und Fahrerflucht begangen hat! Ich wünsche Deinem Freund, dass er, wenn er nächstens wieder Rad zu fahren beabsichtigt, sich dann vor Angst kaum mehr aufs Rad traut! Das kannst Du Deinem Kumpel von mir ausrichten!

Gezeichnet

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Menschen!
Moin7272 
Fragesteller
 02.11.2023, 18:34

Das war keine Körperverletzung, er hat die Person nur leicht angefahren, als wenn man leicht geschubst werden würde.

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Regilindis  02.11.2023, 19:05
@Moin7272

Du und Dein Kumpel könnt viel schätzen, verhrmlosen und vertuschen, wenn der Tag lang ist! Und die Realität noch so verdrehen! Allein die Fakten zählen hier! Und eine Sachbeschädigung des Handys gab es dann wohl auch nicht!

Jeder klar denkende Mensch, so auch ich, erkennt: Dein Kumpel muss, nach sachlich-nüchternem Dafürhalten, den Fußgänger so schwer angefahren haben, dass diesem sein Handy mit einer solchen Wucht aus der Hand gefallen ist, dass es heftig zu Boden fiel und dadurch auseinanderbrach und kaputt ging!

Immerhin gehöre ich glücklicherweise immer noch zu den klar denkenden Menschen, die 1 + 1 zusammenzählen können, sodass ich mir von Dir und Deinem Kumpel, der einen Menschen geschädigt hat, kein X für ein U vormachen lasse!

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Moin7272 
Fragesteller
 02.11.2023, 19:07
@Regilindis

Der Fußgänger hat wich erschrocken, weshalb er es fallen ließ 😂

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Regilindis  02.11.2023, 19:24
@Moin7272

Ich weiß! Du, der Du bei Deinem Kumepel nicht dabei warst, musst das natülich wissen und hast ja sooo dermaßen Recht!

Und die Erde ist Deiner Meinung nach eine Scheibe und keine Kugel, wie alle Welt seit Galileo Galileo im 16. Jh. weiß, - sondern ist nach Deiner Meinung das Zentrum unseres Universums, wie das schon die alten Griechen und hernach die katholische Kirche bis zu Johannes Keppler, dessen Gesetzen und heliozentrischem Weltbild im 16. Jh., behaupteten - und die Sonne, unser aller Zentralgestirn, gibt es nach Deiner Meinung gar nicht, weil wir hier auf der Erde uns diese ja nur einbilden! Genausoo ist es, Moin, Du hast vollkommen Recht!

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Falsch

Moin,

ein Gericht könnte daraus eine teilschuld ableiten. Selbst wenn der Fußgänger selbst mit Schuldig ist, ist es doch am Radfahrer auf diesen aufzupassen und Ihn nicht umzufahren oder von Ihm Sachen zu beschädigen (absichtlich oder unabsichtlich) ...

Grüße

Falsch

Falsch natürlich. Wenn er mehrfach geklingelt hat, dann hat er die Person ja offenbar gesehen. Und dann gibt es keine Rechtfertigung, die Person absichtlich anzufahren. Auch nicht "leicht", und auch nicht, wenn sich die Person, wie hier, falsch verhalten hat.

Falsch

Wenn ich Fahrrad fahre und jemand steht auf dem Radweg, dann fahre ich einfach vorbei auf dem Bürgersteig wenn da gerade keiner ist. Den leicht anfahren war unnötig. Und er kann froh sein, dass es an Fahrräden kein Nummernschild gibt. Weil sonst hätte der dessen Handy zu bruch gegangen ist, hätte Schadensersatz oder ähnliches fordern können.

Falsch

Das er ihn angefahren hat war falsch egal wie man es wendet. Das Verhalten war falsch. Was natürlich nicht rechtfertigt das der Fußgänger einfach auf dem Radweg stehen bleiben kann trotz klingeln.