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Also Garantie und Gewährleistung sind schon mal grundsätzlich zwei verschiedene Dinge. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt gegenüber dem HÄNDLER. Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass Du ordentlich funktionierende Ware vom Händler erhältst. B-Ware oder Demo-Gräte können bereits leichte Abnutzungserscheinungen aufweisen, die aber die Funktion des Gerätes nicht beeinträchtigen. DAS ist der Grund für den Preisnachlass. Eine Garantie ist immer eine rein freiwillige Sache des HERSTELLERS, also im Zweifelsfall nicht rechtlich durchsetzbar, wenn der Hersteller einen Defekt beispielsweise nicht als Garantiefall anerkennt.