Handyvertrag mit Handy, allerdings nie ein Handy bekommen, was soll ich tun?

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Sonderkündigungsrecht bei ausbleibender Lieferung

Bekommt man das Handy nicht ist die Situation etwas komplizierter. Der Vertrag und der Kauf des Handys stellen in der Regel zwei Verträge dar. Allerdings sind diese miteinander gekoppelt und somit ergäbe sich in diesem Fall der Grund beide zu kündigen. Rechtsanwalt Thomas Hollweck meint dazu:

Im Regelfall werden solche kombinierten Verträge abgeschlossen, um neben der Mobilfunk-Dienstleistung zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Der Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag wäre nicht ohne die Handyoption, der Handy-Kauf/Mietvertrag wäre nicht ohne den Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge in ihrer Gesamtheit gekündigt werden, wenn lediglich ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist.

Da dieser Fall etwas komplizierter ist, macht es Sinn sich hier professionelle Hilfe zu suchen. Generell ist es ratsam, sollte man keine Einigung mit dem Anbieter finden können, den Gang zum Rechtsanwalt zu wagen. Daneben sind auch die Verbraucherzentralen vor Ort immer ein guter Ansprechpartner bei solchen Problemen und können helfen, Schwierigkeiten auch ohne Gerichtsprozess aus dem Weg zu räumen.

Trotz Vertrag kein Smartphone – so geht man bei Liefer-Verzögerungen vor