Hallo, ich arbeite in einer Metzgerei und fange um 4 Uhr an, steht mir dann Nachtschichtzuschlag zu?
1 Antwort
Guten Abend,
in der Zeit von 4 Uhr bis 6 Uhr morgens steht Ihnen ein Zuschlag in Höhe von 25 % des Bruttostundenlohns zu. Ich verweise hier auf das Urteil des Bundesarbeitsgericht im Jahr 2015 (Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14). Dies wurde unter Verweis auf § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entschieden.
Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.
KaterKarlo2016