Haben Heimleiter eine Schweigepflicht?
Hallo. Seit einiger Zeit bin ich in einer wohngruppe in der schweiz, es gibt macken wie: verschimmeltes essen, kein essen nichtmal Brot sondern nur gerichte usw.
Hier 2 fragen: 1. Sie wollen mit uns Zelten gehen. Da ich ein großes problem und Ängste draußen habe möchte ich dass nicht jedoch meinten sie nachdem ich gesagt habe ich möchte das nicht:" Du musst trozdem" dürfen sie mich zwingen für sowas?
Frage 2. Hier war mal ein junge, er ist abgehauen und hatt alles Hier gelassen, als ich mich ins Wohnzimmer erzählt mir eine freundin die Hier auch aufgenommen würde, die Heimleiterin erzählt ihr Infos über diesen jungen dazu sehr private. Zb. Dass er seine freundin schwängerte, und dass er drogen nimmt. Ist das nicht schweigepflichtig? Darf sie solche information an kinder in der wohngruppe weitergeben...
Falls ich kann, ich habe angst werde ich den namen dieser sehr schlechten und dazu überteurten wohngruppe hin schreiben. Dass essen ist schrecklich meistens nicht durch und ungesund und billig. Die leute fragen dich in sehr sensiblen theme aus und tuen alles andere als ihren job. Der name dieser wohngruppe fängt mit L an. Bitte sagt mir doch wenn ihr es wisst ob das so ok oder nicht ist.
4 Antworten
Dass Essen einmal schimmelt kommt überall einmal vor, das wirft man dann halt weg.
Man hat euch sicher nicht befohlen, ihr sollt verschimmelte Esswaren essen.
Es gibt kein Essen, nicht einmal Brot nur Gerichte..
Merkst du doch selber, es gibt gekochte Gerichte die zum Essen da sind.
Natürlich musst du mit zum Ausflug. In Wohngruppen werden Regeln gemacht, auch wenn du deren Sinn nicht einsiehst.
Es gibt eben auch einen Grund warum du da bist.
Mit der Schweigepflicht ist es so eine Sache. In der Wohngruppe lebt man zusammen wie in einer Familie, da bekommt man unweigerlich viel von anderen mit. Hier wird dann eben auch darüber gesprochen und werden Sachverhalte erklärt und richtig gestellt. Das lässt sich nicht vermeiden.
Gerade weil den Bewohnern von Wohngruppen die Realitäten fehlen. Das ist ja der Grund warum sie in Wohngruppen untergebracht wurden.
Wenn du glaubst, dass dir Unrecht geschieht, wende dich ans Jugendamt, bzw. an die KESB.
Zu 1:) Aufenthaltsbestimmungsrecht, also ja, dürfen sie.
Zu 2:) In Deutschland unterliegen alle Angestellten im Pflegebereich der Schweigepflicht. Ob das in der Schweiz ebenfalls so ist, weiß ich nicht zu 100%, kann es mir aber aus logischen Gründen sehr gut vorstellen.
Aber, es worden ja keine Namen genannt und die Person, um die es ging, war nicht mehr in der Einrichtung. Das war nur so eine Story, wie sie täglich in den Zeitungen steht oder im Fernsehen in den Nachrichten berichtet wird.
Falls ich kann, ich habe angst werde ich den namen dieser sehr schlechten und dazu überteurten wohngruppe hin schreiben.
Wo willst Du den Namen "hinschreiben"? Es gibt in Deutschland die Straftatbestände der üblen nachrede und der Verleumdung.
Gibt es keine übergeordnete Aufsichtsbehörde, welcher die Einrichtung unterstellt ist? Ich würde mich im Zweifelsfalle an die Kantonspolizei wenden.
Der name würde genannt :( von ihm, und ja danke dass du nett und normal erklärst und deine antwort macht Sinn danke
Du solltes den Traeger dieser Wohngruppe von den Essenszustaenden informieren.
Erzieher unterliegen keiner gesetzlichen Schweigepflicht, ausser diese ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden.
Beim Zeltausflug bin ich ueberfragt. Was waere denn die Alternative?
- ich denke schon, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich haben werden. Aber dafür wären mehr Infos stark.
- Deine Freundin lügt, um sich wichtig zu machen. Pseudologie oder pathologisches Lügen
lg
Dr. van Cleef
Du weißt nichts über meine freundin und was sie sagt ist wahr. Geh zu jemandem denn deine schreckliches meinung juckt mehr Infos kriegst *Du* vorallem nicht.