Haben Heimleiter eine Schweigepflicht?

4 Antworten

Dass Essen einmal schimmelt kommt überall einmal vor, das wirft man dann halt weg.

Man hat euch sicher nicht befohlen, ihr sollt verschimmelte Esswaren essen.

Es gibt kein Essen, nicht einmal Brot nur Gerichte..

Merkst du doch selber, es gibt gekochte Gerichte die zum Essen da sind.

Natürlich musst du mit zum Ausflug. In Wohngruppen werden Regeln gemacht, auch wenn du deren Sinn nicht einsiehst.

Es gibt eben auch einen Grund warum du da bist.

Mit der Schweigepflicht ist es so eine Sache. In der Wohngruppe lebt man zusammen wie in einer Familie, da bekommt man unweigerlich viel von anderen mit. Hier wird dann eben auch darüber gesprochen und werden Sachverhalte erklärt und richtig gestellt. Das lässt sich nicht vermeiden.

Gerade weil den Bewohnern von Wohngruppen die Realitäten fehlen. Das ist ja der Grund warum sie in Wohngruppen untergebracht wurden.

Wenn du glaubst, dass dir Unrecht geschieht, wende dich ans Jugendamt, bzw. an die KESB.


Frezehaltn 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 05:36

Nächstes mal gar nichts sagen ;)

Zu 1:) Aufenthaltsbestimmungsrecht, also ja, dürfen sie.

Zu 2:) In Deutschland unterliegen alle Angestellten im Pflegebereich der Schweigepflicht. Ob das in der Schweiz ebenfalls so ist, weiß ich nicht zu 100%, kann es mir aber aus logischen Gründen sehr gut vorstellen.
Aber, es worden ja keine Namen genannt und die Person, um die es ging, war nicht mehr in der Einrichtung. Das war nur so eine Story, wie sie täglich in den Zeitungen steht oder im Fernsehen in den Nachrichten berichtet wird.

Falls ich kann, ich habe angst werde ich den namen dieser sehr schlechten und dazu überteurten wohngruppe hin schreiben.

Wo willst Du den Namen "hinschreiben"? Es gibt in Deutschland die Straftatbestände der üblen nachrede und der Verleumdung.

Gibt es keine übergeordnete Aufsichtsbehörde, welcher die Einrichtung unterstellt ist? Ich würde mich im Zweifelsfalle an die Kantonspolizei wenden.


Frezehaltn 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 05:37

Der name würde genannt :( von ihm, und ja danke dass du nett und normal erklärst und deine antwort macht Sinn danke

Du solltes den Traeger dieser Wohngruppe von den Essenszustaenden informieren.

Erzieher unterliegen keiner gesetzlichen Schweigepflicht, ausser diese ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden.

Beim Zeltausflug bin ich ueberfragt. Was waere denn die Alternative?


Frezehaltn 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 05:39

Danke

  1. ich denke schon, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich haben werden. Aber dafür wären mehr Infos stark.
  2. Deine Freundin lügt, um sich wichtig zu machen. Pseudologie oder pathologisches Lügen

lg

Dr. van Cleef


Frezehaltn 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 00:36

Du weißt nichts über meine freundin und was sie sagt ist wahr. Geh zu jemandem denn deine schreckliches meinung juckt mehr Infos kriegst *Du* vorallem nicht.