Habe seit ´85 die Führerscheinkl. AM,A1,A,B,C1,BE,C1E,CE,L. Muß m. 50 Lebensj. eine Eignungsunters. (Gesundheitscheck & augenärztl.Gutachten) absolviert werden?

3 Antworten

So, einige haben ja schon geschrieben, will mich nur auf das Wesentliche konzentrieren:

Richtig ist, dass es sich bei der Führerscheinklasse CE mit der Schlüsselzahl 79 um eine Klasse handelt, die nach neuem Recht alle 5 Jahre verlängert werden muss, für die aber eine Übergangszeit festgelegt wurde, mithin der 50. Geburtstag. Bei der Klasse CE handelt es sich um eine Kategorie, die es weltweit nur in Deutschland gibt, bzw. gab, denn 1999 wurde sie abgeschafft.

Du kannst dir übrigens, entgegen der ersten Antworten, die CE 79 auch dann noch erteilen lassen, wenn sie schon abgelaufen ist, aber nur, bis wieder eine Prüfung gefordert würde, denn diese ist mit der Abschaffung der Klasse CE 79 auch nicht mehr möglich.

Es dürfte nicht mehr allzu viele Fahrzeuge dieser Klasse geben (7500 kg Zugfahrzeug, 11250 kg Anhängelast auf einer Achse oder Doppelachse, zusammen 18750 kg Gesamtmasse). Für dein Wohnmobil genügt die Klasse C1 völlig. Eine Berufskraftfahrerschulung benötigst du auch nicht. Zu einer Verlängerung würde ich nur raten, wenn du die Klasse CE wirklich fahren willst. Somit musst du nichts veranlassen.

Grundsätzlich gilt das auch für andere EU-Staaten wie Großbritannien oder Irland, wobei es dort noch nationale Vorschriften geben kann, zu denen du dich erkundigen solltest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
kwbox 
Fragesteller
 13.06.2015, 23:17

Danke für den Kommentar, heißt das also: KEINE Eignungsuntersuchung (Gesundheitscheck + augenärztl. Gutachten) für den gültigen Weiterbestand der Führerscheinklasse C1 (im Rahmen der ehem. Klasse 3 von (bei mir: 1985) mit Vollendung des 50. Lebensjahres?

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Also der C (der muss vorhanden sein wenn CE vorhanden ist) und CE werden zu Deinem 50. Geburtstag ungültig wenn Du keine Eignungsuntersuchung vorlegst, soweit mir bekannt verfällt der aber nicht (war vor einiger Zeit noch so) sondern kann im Nachhinein per Untersuchungsnachweis wieder erteilt werden. Die Klassen C1 und C1E bleiben erhalten.

Was sich nun geändert hat ist der Umstand einen Nachweis über Fortbildungen haben zu müssen wenn man die Führerscheine im Güterkraftverkehr nutzen möchte. Wenn Du also im Transportgewerbe tätig bist muss im Führerschein (übrigens jetzt schon) unter Spalte 12 die Ziffer 95 eingetragen sein. Die kannst Du erhalten indem Du eine 35-Stündige Schulung machst, bzw wird die gewöhnlich auf 5 Module je 7 Stunden aufgeteilt. Zur Ziffer 95 steht auch wie lange die Gültig ist, sind 5 Jahre ab Erteilung.

Wenn Du den Führerschein aus anderen Gründen brauchst (zB privat ein Wohnmobil dieser Grösse fahren willst) darfst Du dies im Rahmen von C1(E) ohne Altersbeschränkung und im Rahmen von C(E) ab 50 mit Eignungsuntersuchung (musst Dir dann aber auch einen neuen Führerschein ausstellen lassen).

Wenn Deine Klasse CE die Randnummer 79 aufweist, dann hattest Du vorhe rnur die Klasse 3 . Die Berechtigung CE79 (bis 7,5t Lkw mit Zentralsachsanhänger, max Gesamtzugmasse wäre dann 18,5t) würde verfallen, nach dem 50 Geburtstage würde für Dich nur noch die Klasse C1E (bis 7,5t Zugfahrzeug mit Anhänger, zul Gesamtzugmasse max 12t) gelten. 

Bedenke aber, wenn Du den verfallen läßt (auch wenn es nur 1 Tag ist) gibt es NIE mehr eine Neuerteilung der Klasse CE79 für Dich. Wenn einmal abgelaufen, dann wäre das eine Neuerteilung nach heutigem Recht und da gibt es keine Klasse CE79, die gibt es nur aus Bestandschutz.

Beispiel aus der Praxis:

Hättest Du vorher Klasse 2, durftest du einen Bus ohne Fahrgäste (ohne weitere Auflagen) fahren, bei Umschreibung Klasse CE 172. Verlängerst Du ihn VOR der Fälligkeit, bleibt CE 172 erhalten, läßt Du ihn verfallen und wird Dir dann CE neuerteilt, verfällt die Randnummer 172 und Du darfst den Bus ohne Fahrgästen nicht mehr ohne Auflagen fahren, dur dürfstest nur eine Überprüfung des techn. Zustandes machen, aber keine Überführungsfahrt mehr machen.

Das kann bei manchen Leuten entscheidend sein. (z.B. bei mir, denn ich überführe auch mal Busse meiner Kunden und habe "nur" die Klasse 2, werde das demnach VOR meinem 50 Geburtstag verlängern müssen um die 172 zu erhalten)

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Solltest Du ggf die CE79 irgendwann weiter nutzen wollen, solltest Du das verlängern lassen, bei Klasse CE172 (aus alter Klasse 2 umgeschrieben) würde ich es solange wie möglich nicht verfallen lassen.