Habe 20 Tage Praktikum als Betreuungskraft. Muss ich fehlende Tage wegen Krankheit nachholen?

3 Antworten

Bei einem Schülerpraktikum müssen Fehltage nicht wiederholt werden, da der Unterricht nach den Praktika regulär weitergeht.

Ist es ein anderes Praktikum, kann das natürlich auch anders geregelt sein, einfach mal beim Verantwortlichen (Lehrer/Betreuer) nachfragen.

Bei der geringen Anzahl, ist davon auszugehen.

Beantworten kann dir diese Frage aber nur die Lehrkraft.

Das kommt darauf an, welche Art von Praktikum das ist, wofür es gedacht ist und was die Bestimmungen sind. Im Zweifelsfall frag deine/n Lehrer/in.