Hab ich recht oder Unrech t?
Mir hat es gereicht dass ein Klassenkamerad mir die Ganze Zeit Sachen gestohlen und sie kaputtgemacht hat. Deswegen bin ich vorgestern zu ihm gegangen und hab ihn geschlagen.
9 Antworten
Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gewalt ist nie ne Lösung, mag sein das es an manchen Stellen nachvollziehbarer ist als an anderen aber Gewalt ist das absolut letzte Mittel
Du schreibst ja, das andere Versuche , wie das zu melden nichts gebracht haben
Da ist es schon verständlich, wenn man die Sache selbst in die Hand nimmt.
Und ein körperlicher Verweis ist sicher eine Sprache, die er versteht.
Das ist für ihn unangenehm, er lernt also: wenn ich das und das mache dann geschieht mir etwas unangenehmes.
Rechtlich gesehen begibst du dich aber auf dünnes Eis.
Wenn dann solltest du ihm lieber im Affekt, auf frischer Tat eine klatschen
Oder vielleicht solche Leute erstmal am Kragen packen und ihnen eine mündliche Verwarnung geben
Kann ich verstehen. Ein Pferdekuss in den Oberschenkel, damit der Getroffene ne Woche lang nicht schmerzfrei Treppen laufen kann, hat meistens mehr Wirkung, als Worte
Ich verstehe dass man manchmal seine Wut nicht mehr aushalten kann. Ich finde, dass du nicht richtig gehandelt hast und ihn erstmal vorgewarnt hättest sollen, bevor du direkt gewalt einsetzt. Er hat es sicher nicht ganz unverdient, aber das Problem ist so nicht gelöst. Wende dich nächstes Mal an nen Vertrauenslehrer zu zweit bevor es dazu kommt