Hab ich recht oder Unrech t?

9 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung:

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gewalt ist nie ne Lösung, mag sein das es an manchen Stellen nachvollziehbarer ist als an anderen aber Gewalt ist das absolut letzte Mittel

Du schreibst ja, das andere Versuche , wie das zu melden nichts gebracht haben

Da ist es schon verständlich, wenn man die Sache selbst in die Hand nimmt.

Und ein körperlicher Verweis ist sicher eine Sprache, die er versteht.

Das ist für ihn unangenehm, er lernt also: wenn ich das und das mache dann geschieht mir etwas unangenehmes.

Rechtlich gesehen begibst du dich aber auf dünnes Eis.

Wenn dann solltest du ihm lieber im Affekt, auf frischer Tat eine klatschen

Oder vielleicht solche Leute erstmal am Kragen packen und ihnen eine mündliche Verwarnung geben

Kann ich verstehen. Ein Pferdekuss in den Oberschenkel, damit der Getroffene ne Woche lang nicht schmerzfrei Treppen laufen kann, hat meistens mehr Wirkung, als Worte

Ich verstehe dass man manchmal seine Wut nicht mehr aushalten kann. Ich finde, dass du nicht richtig gehandelt hast und ihn erstmal vorgewarnt hättest sollen, bevor du direkt gewalt einsetzt. Er hat es sicher nicht ganz unverdient, aber das Problem ist so nicht gelöst. Wende dich nächstes Mal an nen Vertrauenslehrer zu zweit bevor es dazu kommt