Hab ich ein Anspruch darauf weiterhin Geld zu bekommen?

2 Antworten

Minijobber haben wie Vollzeitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und für bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit, wenn diese

  • selbst arbeitsunfähig krank sind oder selbst behandlungsbedürftig sind und an einer Reha-Maßnahme teilnehmen,
  • spätestens ab dem vierten Tag die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und
  • vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens schon vier Wochen in Ihrer Firma beschäftigt sind.