Grundschule Aufsichtspflichtverletzt?

3 Antworten

Vielleicht hat die Lehrerin oder der Lehrer nicht mitbekommen, dass sie einfach (zu früh) gegangen ist. Die Lehrerin oder der Lehrer hat sicher noch andere Kinder, die nicht alleingelassen werden dürfen, damit der Lehrer oder die Lehrerin ein Kind an die Straßen begleitet. Ein Anruf im Sekretariat wäre vielleicht auch hilfreich gewesen, so hätte man sich um eine Aufsicht kümmern können. Ich sehe die Schuld nicht bei den Lehrern. Das war eher ein Missverständnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein "Lebensbuch" erweitert sich täglich durch Erfahrungen.

Eigentlich hätte die Lehrerin darauf achten müssen, dass das Kind eine Stunde zu früh verschwunden ist. Muss ihr ja aufgefallen sein, dass der Platz schon nach zwei Stunden frei ist.

Die Grundschule ist kein Kindergarten.

Du solltest beim nächsten mal mit ihr verabreden, dass du sie direkt an der Tür ihres Klassenzimmers abholst.

Dem Lehrer oder dem Sekretariat solltest du 24-28 Stunden vorher per Email sagen, wann und wo (und warum) du sie abholst.