GoPro 5 hat wasserschaden, obwohl sie höchstens auf einer tiefe von 3 metern wahr, bekomm ich diese ersetzt?

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Grundsätzlich hat der Käufer einer Sache gem. § 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Neulieferung, wenn die Sache mangelhaft ist. Ein undichte Actioncam ist in jedem Fall mangelhaft.

Problematisch ist allerdings, dass Du - im Zweifel - beweisen musst, dass die Kamera einen Mangel hatte und das Wasser z.B. nicht durch fehlerhafte Benutzung eingedrungen ist. Zudem musst du grundsätzlich nachweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand. Letzeres gilt gem. § 476 BGB allerdings nicht, wenn der Kauf erst sechs Monate her ist.

Versuch es, mehr als nein sagen können sie nicht.