Gläubiger-ID gleich Bankverbindung?
Ich habe ein Lastschirftverfahren bei einer Bank. Jetzt brauch ich die IBAN besagter Bank für Tilgungen. Problem ist, dass ich weder auf den Unterlagen, noch auf dem Kontoauszug eine IBAN besagter Bank finde. Das einzige ist die sogenannte "Gläubiger-ID". Diese sieht für mich aber aus wie eine IBAN. Kann ich diese Nummer für meine Tilgungen benutzen oder muss ich tatsächlich bei der Bank durchrufen, um die Daten zu bekommen?
Vielen Dank
3 Antworten
Musst du beim entsprechenderm Gläubiger erfragen bzw. bekommt man eigentlich von selbst mitgeteilt. Schau mal, ob die nicht irgendwas übersehen hast. Ist ja sicher in seinem Interesse, dass er sein Geld bekommt.
Die Gläubiger-ID braucht man für Lastschriften. Damit ist derjenige der die Lastschrift einreicht identifizierbar. Die ist an die Person / das Unternehmen gebunden - lässt aber keine Rückschlüsse auf das Konto zu. Das ist in etwa mit einer Steuernummer vergleichbar.
Hat eine Firma mehrere Konten, hat sich auch nur 1 Gläubiger-ID.
Für Zahlungen kannst du diese Nummer nicht verwenden
Nein, das geht nicht.
Die Gläubiger-ID ist anders aufgebaut als die IBAN und kann auch nicht als Ersatz verwendet werden.