Gilt ein kaputter Akku als "Abnutzungserscheinung"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das gehört grundsätzlich zu den normalen Abnutzungserscheinungen.

Risse im Glas tun dies beispielsweise nicht.

Akkus sind tatsächlich Verschleissgegenstände- aber da das direkt am 1. Tag schon so auffällt, würd ich das schon melden.

Da du es ja als gebraucht Gerät bekommen hast, wird dir später keiner den defekten Akku in Rechnung stellen können. Für Akkus (bei Neugeräten also neu gekauft) gibt es meines Wissens nur 3 Monate Garantie, liegt der Defekt nach dem 3 Monaten am Akku, wird einem der Austausch von diesem selbst in der Garantiezeit in Rechnung gestellt (wie gesagt bei Neugerät usw.) Bei dem Gebrauchten: muss man halt in den Leihvertrag schauen was da bezüglich zum Akku genau drin steht, wenn nichts drin steht, kann man dann dafür auch später (bei Akkudefekt) nichts verlangen. Die Firma müsste dann ein Tauschgerät kostenfrei zur Verfügung stellen.

Am besten du meldest den Defekt so schnell wie möglich. Je länger du das Gerät hast um so größer die Chance dass ein Schaden dir angelastet wird.

Im Übrigen ist Apple dafür bekannt dass sie gerne schlechte Akkus in ihre Geräte einbauen. Batterien fallen nicht unter die Garantie und der Kunde kann ja ein neues Gerät kaufen wenn der Akku tot ist.