Gibt es schwarze in der bundeswehr?
Ich möchte zur bundeswehr, aber ich bin ja dunkelhäutig & irgendwie gucken mich die leute schon komisch an also denen den ich das erzähle. mein vater kommt aus DR kongo & meine mama Aus deutschland. Meint ihr sie nehmen mich als dunkelhäutiger?
9 Antworten
Solange du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, ist das kein Problem.
Bei der Bundeswehr gibt es einige Schwarze, warum auch nicht?
Sogar im kaiserlichen Heer vor 100 Jahren gab es einige schwarze Soldaten und sogar auch Offiziere, die zuvor durch verschiedene Umstände aus den Schutzgebieten nach Deutschland kamen und dort dann ein normales Leben führten,
Dazu gehörte natürlich auch der Kriegsdienst, wie für jeden weißen Deutschen auch.
Komisch angeschaut wirst du in der Bundeswehr nicht, du bist aber natürlich, was allein deine Hautfarbe betrifft, eben in der Minderheit.
Ist ja aber auch nicht schlimm. Ich habe grüne Augen und bin damit auch den anderen Augenfarben zahlenmäßig "unterlegen", und das überall.

Danke, ich habe auch gerade noch ein Bild angefügt :)
Ja, gibt es.
Ntagahoraho Burihabwa entschied sich, zur Bundeswehr zu gehen. Für ihn war es einer der wenigen Orte, an denen seine Hautfarbe keine Rolle spielte.
http://www.zeit.de/2013/01/Bundeswehr-Offizier-Burihabwa/komplettansicht
Natürlich geht das. In der Bundeswehr sind alle möglichen Nationalitäten vertreten und die werden da genauso behandelt wie alle anderen.
Um dich bei der Bundeswehr bewerben zu können gilt: du musst Deutscher im Sinne des Art. 116 GG sein, d.h. dass du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen musst. Dann sollte das auch klappen. :)
Bei der Bundeswehr gibt es nur deutsche Staatsbürger, da gibt es sonst keine andere Nationalitäten.
Ich denke jeder hier weiß was ich damit gemeint habe, falls nicht ändere ich in diesem Falle das Wort 'Nationalitäten' zu 'Herkunftsländer'.
Es gibt auch einen Verein von Soldaten mit Migrationshintergrund
http://www.deutschersoldat.de/
Kannst ja auch auf der Seite herumschnuppern und ggf. dich mal an die wenden.
Selbstverständlich geht das! Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden."
Sehr schön gesagt