Gibt es noch mehr Mopeds die legal 60 fahren dürfen und jeder mit Autoführerschein fahren darf?

3 Antworten

mit dem autoführerschein durfte man früher man alles fahren, was nicht mehr als 50ccm hubraum hatte.

sogenannte "kleinkrafträder" mit 50ccm motor unterschieden sich von den gedrosselten mopeds (40km/h, führerschein klasse 5) und mofas (25km/h, kein führerschein) durch die höhere leistung von ca 6 PS. damit fuhren die unbegrenzt schnell, gute exemplare erreichten die 100km/h und man brauchte den führerschein klasse 4).

später erhöhte man den hubraum auf 80ccm, um vor allem der infernalischen lärmkulisse ein ende zu machen. gleichzeitig wurden die dinger auf eine höchstgeschwindigkeit limitiert.

der klasse 4 führerschein war, im gegensatz zur klasse 1 (motorräder) im klasse 3 (PKW) enthalten. in den frühen 60er jahren galt der sogar noch für motorräder bis 250ccm, die allerdings zu diesen zeiten auch nicht mehr als 15PS hatten (als gut gehende 250er irgendwann mal über 160km/h geschafft haben, hat man das geändert :)

in der ehemaligen DDR gab es andere regelungen, eine simson mit 50ccm fuhr von werk aus mit 50ccm um die 70 km/h - und was anderes gabs nicht.

in der EU war in anderen ländern (frankreich) die 125ccm maschine für jeden fahrbar, der einen führerschein dafür hatte, dafür waren die dinge unbegrenzt und hatten ca 17 PS (die haben spass gemacht).

später erhöhte man den hubraum von 50ccm auf 80ccm, um vor allem der infernalischen lärmkulisse ein ende zu machen. gleichzeitig wurden die dinger auf eine höchstgeschwindigkeit limitiert. die 50ccm mopeds dagegen wurden leicht angehoben von 40 auf 50 km/h (40 in der stadt ist eine echte gefährdung gewesen)

hier ist das nochmal ganz genau, mit zeiten und gültigkeit aufgeschlüsselt:

https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-4.html

es lohnt sich, auch die anderen klassen dort mal durchzulesen.

der aktuelle autoführerschein beinhaltet weniger erlaubte fahrzeuge als der alte führerschein klasse 3. so darf das gesamtgewicht nur noch unter 3,5to liegen, nicht mehr unter 7,5to und der betrieb mit einem anhänger muss extra dazugeschaltet werden. den klasse 4 schein gibt es nicht mehr, er ist noch immer im autoführerschein enthalten, jedoch nur für 125er mit leistungsgewichtsbeschränkung (also 125er mit 15PS und keine "offenen" 125er, die locker auch mal 22 PS haben können, crosser zb). auch ist ohne A1 fphrerschein dem autofahrer nur gestattet, eine 125er zu fahren, wenn eine fahrschule ihm das fahrkönnen nach einigen stunden bescheinigt - dann kann es in den autoführerschein eingetragen werden.

nach meinem rechtsverständnis kommt es also drauf an, wann du den autoführerschein gemacht hast. mopeds (bauartbeschränkt auf 50ccm und 50km/h) darfst du fahren, und die simson (weils ein DDR relikt ist) auch noch. ob kleinkrafträder (bauartbeschränkt auf 50ccm, aber keine geschwindigkeits- und leistungsbeschränkung) enthalten sind, hängt vom datum ab (klasse 3).

Legal kenne ich auch keine andere, meine alte Vespa ( unverbaut ) läuft allerdings auch 65, einziger Nachteil, ich darf nicht auf eine Kraftfahrstrasse !

Woher ich das weiß:Hobby

Dass du nur die Simson kennst, ist nicht weiter verwunderlich, mehr gibt es auch nicht. Wer schon vor 1999 seinen Führerschein der Klasse B (DDR) hatte, durfte diese fahren. Nach der Einheit galt dies für alle Inhaber der Klasse 3. Wer seine Fahrerlaubnis aber erst 1999 oder später erwarb, darf sie nicht fahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Dragonracer21  14.02.2024, 18:54

Natürlich darf man die Simson nach wie vor fahren!

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