Gibt es in Sachsen-Anhalt Abweichungsprüfungen?

2 Antworten

Die Frage hat sich erledigt... §20 der Oberstufenverordnung:

„In bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfung können von der Prüfungskommission ergänzend zur schriftlichen Prüfung mündliche Prüfungen angesetzt werden. Ist auf diesem Wege das Erreichen des Abiturs noch möglich, ist diese Möglichkeit auszuschöpfen. Liegt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mehr als sechs Punkte unter dem Durchschnitt der Kurshalbjahresergebnisse des jeweiligen Faches, ist, soweit die zulässige Anzahl noch nicht ausgeschöpft ist, ebenfalls eine Ergänzungsprüfung anzusetzen. Liegt sie sechs oder mehr Punkte über dem Durchschnitt der Kurshalbjahresergebnisse oder wurden in einzelnen Prüfungsfächern weniger als 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht, kann eine Ergänzungsprüfung angesetzt werden. Die Prüfungen können auch von dem Prüfling beantragt werden.“

Woher ich das weiß:Recherche

Bei mir war es damals so (vor 2 Jahre), dass man bei 6 Punkten Unterschied in die Nachprüfung musste