Gibt es in Sachsen-Anhalt Abweichungsprüfungen?
Wenn ich beispielsweise in der Deutschprüfung 06 schreibe und in den letzten Kurshalbjahren einen Durchschnitt von 13 in Deutsch hatte, muss ich dann in die Nachprüfung? Gibt es diese Regel in Sachsen-Anhalt noch und wenn ja, wie viele Punkte darf ich in meinen Prüfungen von meinen vorherigen Zeugnisnoten abweichen?
2 Antworten
Die Frage hat sich erledigt... §20 der Oberstufenverordnung:
„In bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfung können von der Prüfungskommission ergänzend zur schriftlichen Prüfung mündliche Prüfungen angesetzt werden. Ist auf diesem Wege das Erreichen des Abiturs noch möglich, ist diese Möglichkeit auszuschöpfen. Liegt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mehr als sechs Punkte unter dem Durchschnitt der Kurshalbjahresergebnisse des jeweiligen Faches, ist, soweit die zulässige Anzahl noch nicht ausgeschöpft ist, ebenfalls eine Ergänzungsprüfung anzusetzen. Liegt sie sechs oder mehr Punkte über dem Durchschnitt der Kurshalbjahresergebnisse oder wurden in einzelnen Prüfungsfächern weniger als 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht, kann eine Ergänzungsprüfung angesetzt werden. Die Prüfungen können auch von dem Prüfling beantragt werden.“
Bei mir war es damals so (vor 2 Jahre), dass man bei 6 Punkten Unterschied in die Nachprüfung musste