Gibt es für den Termin zum Nachschreiben einer Arbeit eine gesetzliche Regelung mit Paragraphen?

3 Antworten

Da gibt es keine Vorschriften. Übrigens müssen nicht einmal normale Klassenarbeiten angekündigt werde. In Niedersachsen z.B. sollen sie in der Regel einige Tage vorher angekündigt werden. Das können auch nur zwei sein und von Regelfällen kann man Ausnahmen machen.

Auf jeden Fall ist das bei Nachschreibearbeiten nicht so. Die werden nicht noch mal zusätzlich angekündigt.

Der Lehrer kann einfach kommen und sagen, jetzt wird nach geschrieben. Ist absolut erlaubt.

Schulordnung? Meist ist es doch so das man wenn man das nächste mal da ist einfach nachschreibt.