Gibt es eine rechtliche Grundlage für Probezeit in der Schule?
Hallo,
ich frage für einen Freund, der wohl die Probezeit nicht schaffen wird. Ich interessiere mich ja ein bisschen für Recht.
Die Frage ist, wie kann die Probezeit bei einem BK (Berufskolleg) 6 Monate betragen aber bei einer Ausbildung 4? Also wie kann die Ausbildung im Prinzip milder sein als die Schule.
Ich finde leider nicht die Verordnung für BW, wo eine Probezeit zu finden wäre.
Danke im Voraus!
1 Antwort
Die Probezeit einer Ausbildung richtet sich nach dem BBiG und muss mindestens 1 Monate und darf max. 4 Monate betragen.
Rechtsgrundlage BW für Berufskolleg: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulBerKollAPV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FHSchulBerKollAPVBW2012pP8
Da das nach dem Halbjahr entschieden werden soll, ist es logisch, dass die Probezeit 6 Monate sind.