Gibt es eine rechtliche Grundlage für Probezeit in der Schule?

1 Antwort

Die Probezeit einer Ausbildung richtet sich nach dem BBiG und muss mindestens 1 Monate und darf max. 4 Monate betragen.

Rechtsgrundlage BW für Berufskolleg: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulBerKollAPV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FHSchulBerKollAPVBW2012pP8

Da das nach dem Halbjahr entschieden werden soll, ist es logisch, dass die Probezeit 6 Monate sind.

HeartofIronfan 
Fragesteller
 14.12.2021, 14:23

Danke dir, das habe ich gesucht

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