Ghusl?

3 Antworten

Wa 3alaikum salam rahmatullah, lieber Bruder,

möge Allah diese Nacht von dir annehmen und dich für deine Aufrichtigkeit belohnen. Amin!

Deine Frage ist sehr wichtig, und du hast das Richtige getan, indem du Ghusl gemacht hast, um rein zu sein.

Also, dein Ghusl ist gültig, wenn du alle Pflichtteile erfüllt hast, also:

1. Die Absicht im Herzen.

2. Den gesamten Körper mit Wasser benetzen – inkl. Kopf, Arme, Achseln, Füße, Rücken und auch den Intimbereich.

3. Mund und Nase ausspülen.

Wenn du das gemacht hast, auch wenn du es unter der Unterhose, heimlich und schnell gemacht hast, zählt dein Ghusl, in sha Allah.

Ja, es ist nicht erlaubt, absichtlich die intimen Bereiche anderer Männer anzuschauen, oder dich selbst unnötig zu zeigen.

Aber, du hast gesagt, du wolltest dich bedecken und hast deinen Schambereich nur dann gewaschen, wenn keiner da war. Das zeigt, dass du dich bemüht hast.

Wenn du den Anblick nicht wolltest, sondern es einfach in der Gemeinschaftsdusche passiert ist, dann trägst du keine Schuld.

Mach Istighfar, wenn du das Gefühl hast, du hättest dich in einer unangenehmen Lage gezeigt oder etwas Unangebrachtes gesehen.

Mach viel Dua in dieser Nacht, denn Allah sieht deine Absicht.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du nochmal Ghusl machen, aber das ist nicht zwingend nötig, wenn du es korrekt gemacht hast.

Der Umstand, dass du in einer Gemeinschaftsdusche warst, macht ihn nicht ungültig.

Allah sieht deine Bemühung und deine Absicht – und das zählt besonders in dieser Nacht.

Möge Allah dich reinigen – innerlich und äußerlich – und dir Laylat ul-qadr voll belohnen. Amin!

Wa Allahu 3alim...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wa alaykum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

wenn du dein Ghusl ordnungsgemäß nach islamischer Ansicht vollzogen hast, ist dein Ghusl gültig.

Es ist jedoch Haram das sehen der andere Aurah aber es beeinflusst nicht dein Ghusl.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Praktizierender Muslim

Alaikum salam,

Ghusl wird durch das reine Sehen von Nacktheit nicht ungültig, aber es ist dennoch Haram! An Orten, wo du nackten oder leicht bekleideten Menschen begegnest, solltest du dich als Muslim nicht aufhalten!

Wenn das Wasser deinen gesamten Körper erreicht hat, sodass keine trockene Stelle geblieben ist, du zusätzlich Mund und Nase ausgespült hast, ist dein Ghusl gültig.