GEZ Festsetzungsbescheid nicht erhalten, wie weiter Vorgehen?
Hallo, ich habe Anfang letztes Jahres eine Zahlungsaufforderung von der GEZ erhalten. Für 2012 bis jetzt. Für die Zeiträume ab 2015 habe ich erfolgreich einen Einspruch eingelegt, da ich in einen Haushalt gelebt habe, wo es schon bezahlt wird. Ich bin damals in 2012 meine erste Wohnung eingezogen und habe diese bei der GEZ angemeldet. Da ich damals Leistungen bezogen hatte, hatte ich die Befreiungen eingeschickt. Doch Aufgrund eines Fehlers wurde für mich zwei Konten angelegt. Dies hatte ich telefonisch korrigiert und hatte die Befreiungen erneut damals eingeschickt, worauf mir telefonisch der Eingang und die Korrektur bestätigt wurde. Da es mehr als 10 Jahre her ist, habe ich natürlich keine Beweise mehr. Aber soweit ich mich entsinnen kann, ging es um die ersten 1 1/2 Jahre in denen, ich sozusagen fälschlicher weise 2 Konten hatte(danach habe ich die Befreiungen eingeschickt und und von der GEZ nie wieder was gehört). Ich habe in der Wohnung bis 2015 gelebt. Woran ich mich erinnern kann, ist dass ich damals noch beim Jobcenter doppelt die Befreiungen eingefordert habe. Die Gez behauptet nun dass sie mir für die ganzen Zeiträume Fesetsetztungbescheide geschickt hat. Für die ersten 1 1/2 ist es möglich da wie obern beschrieben der Irrtum erst später korrigiert wurde. Aber danach habe ich nach meinen Wissens keine Festsetzungsbescheide erhalten. Zudem ist es generell skurril, dass die angeblichen Festsetzungsbescheide jetzt erst angefordert werden. Meine Fragen sind: Kann man einen Zustellnachweis schon außergerichtlich anfordern. Speichert das Jobcenter die Anfrage zur erneuten Zustellung der Befreiungen?
1 Antwort
Das Problem ist, dass grundsätzlich jeder Festsetzungsbescheid nach 3 Tagen kraft Gesetzes als zugegangen gilt. Diese gesetzliche Vermutung müsstest du widerlegen können. Dafür musst du besondere Umstände vortragen und am besten beweisen können, die die vermutete Zustellung unwahrscheinlich machen. Beispiel: Du kannst nachweisen, dass du in der fraglichen Zeit längst woanders gewohnt hast.
Diese Frage hat mit der Zustellung nichts zu tun. Es könnte sich allerdings um eine sog. Verwirkung handeln. Danach kann ein Anspruch nach einem langen Zeitraum der Nichtgeltendmachung nicht mehr durchgesetzt werden. Das sind jetzt allerdings Probleme, mit denen du dich besser an einen Anwalt wendest.
Meine Frage war ob man die Zustellung also den Nachweis der Abgabe zur Post außergerichtlich verlangen kann(Besteht eine Verpflichtung von der GEZ mir diesen Nachweis vorzulegen?). Damit meine ich, das bevor ich einen Anwalt anschalte möchte ich diesen Nachweis haben. Ich denke nicht das sie diesen haben da ich wie gesagt seid den ersten 1 1/2 Jahren bis jetzt nie wieder was von denen gehört habe. Und eingefordert wurde bis jetzt ebenso nichts.