Gewerbeschein ohne Gewerbe?

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Man kann keinen "Gewerbeschein" beantragen. So einen Schein kennt die GewO nicht. Dieser Begriff ist reine Umgangssprache. Gemeint wird damit fast immer die Eingangsbestätigung einer Gewerbeanzeige.

Wenn du also den Beginn eines Gewerbes anzeigst und es nicht machst, dann ist das ein Ordnungswidrigkeit und kann ein kleines Bußgeld verursachen. Die Chance, dass das Gewerbeamt das merkt, ist aber sehr gering.

Das Gewerbeamt informiert aber auch das Finanzamt von der Anmeldung. Und das merkt den Schummel sehr schnell, wenn keine Umsätze generiert werden, spätestens nach der ersten Steuererklärung. Dort wird man dein Gewerbe schnell streichen.

Soweit ich weiß, kann man auch als Privatperson ein AutoAbo abschließen. Wenn da das als Gewerbetreibender abschließen würdest, hättest du viele Nachteile, weil der Verbraucherschutz entfällt.

Eine gewerbliche Tätigkeit muss man nicht nur beim Gewerbeamt anmelden. Auch viele Versicherungen interessieren sich dafür, dass ihr Versicherter gewerblich tätig ist.

Der Mitarbeiter vom Finanzamt wird sich wundern, wenn er die Steuererklärung für das Gewerbe sieht, welches keinen Umsatz erwirtschaftet, aber ein Autoabo hat.